Förderung von wirtschaftspolitisch relevanten Projekten Link zur Förderung kopieren

Es werden Projekte oder Aktivitäten mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse unterstützt, welche einen qualitativen Beitrag zur Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030 und den darin formulierten Kernstrategien leisten. Förderbar sind Projekte und Aktivitäten von Projektträgern/Projektträgerinnen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Steiermark sowie Maßnahmen deren Durchführung zumindest in Teilbereichen in der Steiermark erfolgt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Nikolaiplatz 3
8020 Graz

wirtschaft@stmk.gv.at
https://www.wirtschaft.steiermark.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

siehe Link

Der Verwendungsnachweis ist durch geeignete Belege (Rechnungen, Kontoauszüge, etc.) zu erbringen (siehe Link)

Rechtsgrundlage

Stmk. Wirtschaftsförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014752