Förderung von Stiftungs-, Forschungs- und Gastprofessuren Link zur Förderung kopieren

Finanzieller Zuschuss für Stiftungs-, Forschungs- und Gastprofessuren an anerkannten Salzburger Forschungseinrichtungen. Die Dauer der Förderung kann bei Stiftungsprofessuren bis zu fünf Jahre betragen. Gastprofessuren werden im Regelfall für ein Semester gefördert. Forschungsprofessuren müssen in ein konkretes Forschungsprojekt an einer anerkannten Forschungseinrichtung in Salzburg eingebunden sein und können bis zu drei Jahre gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden; Referat 1/02: Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsförderung
Postfach 527, 5010 Salzburg
rechnung.wirtschaft@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/verwaltung_/Seiten/20102.aspx

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg und erforderlichenfalls ein Regierungsbeschluss
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1010586