Förderung von Stiftungs-, Forschungs- und Gastprofessuren Link zur Förderung

Finanzieller Zuschuss für Stiftungs-, Forschungs- und Gastprofessuren an anerkannten Salzburger Forschungseinrichtungen. Die Dauer der Förderung kann bei Stiftungsprofessuren bis zu fünf Jahre betragen. Gastprofessuren werden im Regelfall für ein Semester gefördert. Forschungsprofessuren müssen in ein konkretes Forschungsprojekt an einer anerkannten Forschungseinrichtung in Salzburg eingebunden sein und können bis zu drei Jahre gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg; Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kultur und Wissenschaft
Postfach 527, 5010 Salzburg
0662 8042-2248
kultur-wissenschaft@salzburg.gv.at

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg und erforderlichenfalls ein Regierungsbeschluss
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1010586