Zusatzförderungen (Neubauförderung)
Tirol
Das Land Tirol gewährt im Neubau neben der Grundförderung über Ansuchen Zusatzförderungen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen z.B. für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen, zur Finanzierung des Grundkostenanteiles (Wohnstarthilfe), für Kinder, für behindertengerechte Maßnahmen und für sicheres Wohnen.