Zuschüsse für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots
Steiermark
Das Land gewährt ErhalterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen für die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze sowie der Verlängerung der Öffnungszeiten und Verbesserung des Betreuungsschlüssels Zweckzuschüsse. Gefördert werden Investitions- und Personalkosten im Zusammenhang mit institutionellen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen.