Ausbau und Qualitätsverbesserung des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes Link zur Förderung

  • Ziel der Förderung ist der Ausbau und die Qualitätsverbesserung des  Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes.
  • Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von finanziellen Zuschüssen für Investitions- und Personalkosten für den Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortbereich.
  • Fördernehmer*innen können sein
    • Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen
    • Gemeinden bzw. juristische oder natürliche Personen, die nicht Erhalter sind, sofern sie die zu fördernden Räumlichkeiten einem Erhalter auf Dauer kostenfrei zur Verfügung stellen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
elementar.bildung@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Ausbau und Qualitätsverbesserung des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes und Rahmenrichtlinie Elementarbildung, Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060201