Ausbau und Qualitätsverbesserung des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes Link zur Förderung

  • Ziel der Förderung ist der Ausbau und die Qualitätsverbesserung des  Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes.
  • Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von finanziellen Zuschüssen für Investitions- und Personalkosten für den Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortbereich.
  • Fördernehmer*innen können sein
    • Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen
    • Gemeinden bzw. juristische oder natürliche Personen, die nicht Erhalter sind, sofern sie die zu fördernden Räumlichkeiten einem Erhalter auf Dauer kostenfrei zur Verfügung stellen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
elementar.bildung@tirol.gv.at

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Ausbau und Qualitätsverbesserung des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes und Rahmenrichtlinie Elementarbildung, Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1060201