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Förderungen zum Thema Wirtschaft

Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen nach dem GSVG
Österreich
Personen, die am 31. Mai des laufenden Kalenderjahres nach den §§ 2 Abs. 1 Z 1 bis 4, 3 Abs. 1 Z 2, 14a oder 14b GSVG in der Krankenversicherung pflicht- oder selbstversichert sind, haben Anspruch auf eine Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen, sofern deren monatliche Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung zu diesem Zeitpunkt 2 900,00 Euro nicht übersteigt. Maßgeblich ist die letzte endgültig festgestellte Beitragsgrundlage. Liegt zum Stichtag noch keine endgültige Beitragsgrundlage vor, ist die vorläufige Beitragsgrundlage nach § 25a GSVG heranzuziehen. Die §§ 25a Abs. 5 und 35b GSVG sind nicht anzuwenden. Der auf die anspruchsberechtigten Personen entfallende Pauschalbetrag beträgt: bei einer Beitragsgrundlage bis 500,00 Euro 90,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 500,01 bis 600 Euro 110,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 600,01 bis 700,00 Euro 130,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 700,01 bis 800,00 Euro 150,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 800,01 bis 900,00 Euro 170,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 900,01 bis 1 000,00 Euro 190,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 1 000,01 bis 1 100,00 Euro 210,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 1 100,01 bis 1 200,00 Euro 210,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 1 200,01 bis 1 300,00 Euro 225,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 1 300,01 bis 1 400,00 Euro 240,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 1 400,01 bis 1 500,00 Euro 260,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 1 500,01 bis 1 600,00 Euro 280,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 1 600,01 bis 1 700,00 Euro 295,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 1 700,01 bis 1 800,00 Euro 315,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 1 800,01 bis 1 900,00 Euro 310,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 1 900,01 bis 2 000,00 Euro 280,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 2 000,01 bis 2 100,00 Euro 245,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 2 100,01 bis 2 200,00 Euro 200,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 2 200,01 bis 2 300,00 Euro 155,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 2 300,01 bis 2 400,00 Euro 105,00 Euro; bei einer Beitragsgrundlage von 2 400,01 bis 2 900,00 Euro 60,00 Euro.
Humanpotenzial
Österreich
Eine breite Basis an hochqualifizierten Arbeitskräften in den FTI Bereichen stellt, wie für die meisten europäischen Staaten, auch für Österreich nach wie vor eine Herausforderung dar. Mit dem Thema Humanpotenzial sollen österreichische Unternehmen in ihren FTI+D-Agenden und -Kompetenzen gestärkt werden. Durch gezielte Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sollen insbesondere die Wirtschaftsleistung und Innovationskraft der Unternehmen, sowie die daraus resultierenden Stärken und Chancen für die österreichische Wirtschaft, nachhaltig gesteigert werden. Insbesondere die nachhaltige und digitale Transformation der Wirtschaft bedingt eine entsprechende Entwicklung von Kompetenzen und damit eine entsprechende Qualifizierung der Fachkräfte in österreichischen Unternehmen. Bestehende Unterstützungsmaßnahmen des BMAW, die bisher vor allem KMU adressiert haben, werden ab 2023 im Rahmen der Transformationsoffensive um die Zielgruppe Großunternehmen erweitert. Themenziele: Das Thema „Humanpotenzial“ umfasst die Subthemen „Qualifizierungsoffensive“ und „Innovatorinnen“ Qualifizierungsoffensive: Weiterführung von Qualifizierungsmaßnahmen, auch im Rahmen der Transformationsoffensive, als themen- und technologieoffene Maßnahmen mit den Zielen: Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen österreichischer Unternehmen, um Kompetenzen in den Bereichen Green & Digital Transition in deren Belegschaft zu erhöhen. Kompetenzen für die Transformation in Unternehmen definieren und aufbauen: zielgerichtete Entwicklung von Kompetenzprofilen und Umsetzung von Schulungsmaßnahmen im Unternehmen Schulungsformate zur Qualifizierung bestehender Fachkräfte gemeinsam mit Weiterbildungsanbietern, Forschungseinrichtungen und Unternehmen entwickeln & testen; Skalierung von Schulungsmaßnahmen für Branchen oder Themen Innovatorinnen: Mehr Chancengerechtigkeit in der Forschung & Innovation und Karriereentwicklung durch: Steigerung der Sichtbarkeit von Frauen in gestaltenden Rollen. Stärkung von Zukunfts-Kompetenzen und systemischen Herangehensweisen (21st Century Skills, wie z.B. Kooperation, kreative Problemlösung, Kommunikation über Organisations- und Disziplinen-Grenzen), um Forschungs- und Innovationsvorhaben, die auf wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Ebene wirken, zu initiieren und umzusetzen. Erhöhung der Kapazität an Forscherinnen & Innovatorinnen, die innovativ an komplexe und interdisziplinäre Problemstellungen herangehen (z.B. um sich an missionsorientierten nationalen oder EU-Programmen zu beteiligen). In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeiter/innen österreichischer Unternehmen im Bereich Green & Digital Transition (Kooperative) Qualifizierungsprojekte, die zur Identifikation notwendiger Kompetenzen für die Transformation sowie zur gezielten Erhöhung dieser Kompetenzen in österreichischen Unternehmen führen Entwicklung und Testung von Schulungsinhalten und –formaten zur Unterstützung der Transformation für bestimmte Branchen oder Themen
Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung - Haftung
Österreich
Das Thema gliedert sich in folgende Subthemen mit spezifischen Zielsetzungen: Subthemenziele Wettbewerbsfähigkeit Unternehmen Stärkung und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der im Land angesiedelten Unternehmen (alle Unternehmensgrößen und Branchen) und Verbreiterung der Innovationsbasis (Erhöhung der Anzahl der innovierenden Unternehmen); Heranführung von KMU zur F&E und Unterstützung dieser Unternehmen beim Aufbau stabiler Forschungstätigkeiten, um durch den Aufbau der Innovationskraft die österreichische Industrie mit ihrer mittelständischen Struktur zu unterstützen; Große Unternehmen in ihrer Rolle als Innovationstreiber unterstützen; Durch anwendungsorientierte Ergebnisse von FTI-Aktivitäten, d.h. wissens- und technologieintensive Produkte, Services, Dienstleistungen, etc., die zeitnah verwertet werden, den Innovationsstandort und die wirtschaftliche Position von Unternehmen (durch Umsatz- und Lizenzerlöse) stärken sowie Arbeitsplätze schaffen und sichern. Subthemenziel Technologie- und Kompetenzführerschaft Stärkung und Ausbau der Position nachhaltiger Technologieführer, die wesentlich zum Klima- und Umweltschutz beitragen. Subthemenziel Innovation und Gesellschaft Entwicklung innovativer und nachhaltiger Geschäftsmodelle und Dienstleistungen von KMU, Einzelpersonen, Vereinen und NGOs mit positiver Wirkung auf die Gesellschaft und unter Einbindung aller Beteiligter sowie rasche Umsetzung von klima- und umweltfreundlichen Innovationen von KMU und gemeinnützigen Organisationen. Subthemenziel Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) Durch Forcierung der Innovationsnachfrage über die öffentliche Beschaffung profitieren Unternehmen von Innovationsanreizen aus dem bzw. Referenzkunden im öffentlichen Sektor. Subthemenziel Technologie-Internationalisierung Stärkung der Unternehmens- und Technologiebasis in Österreich sowie deren Wertschöpfung durch zielgerichtete Unterstützung der Vermarktung österreichischer Technologie-Innovationen im Ausland. Die Förderung für Einzelprojekte der Experimentellen Entwicklung erfolgt in der Regel als Finanzierungsmix (Nicht-rückzahlbare Zuschüsse und Darlehen bzw. Haftungen für Bankdarlehen). Im gegenständlichen Förderangebot erfolgt die Übernahme einer Haftung für Bankkredite.