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Förderungen zum Thema Wirtschaft

KMU.Cybersecurity
Österreich
Das Förderungsprogramm "KMU.Cybersecurity" soll österreichische KMU auf die Gefahren und Risiken von Cyberkriminalität aufmerksam machen und bei Investitionen für Präventionsmaßnahmen im Bereich IT- und Cybersecurity unterstützen. Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von Investitionsprojekten im Bereich IT- und Cybersecurity durch (einkommensteuerrechtlich) aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in Hard- und Software, Leistungen externer Anbieter im Bereich IT- und Cybersecurity sowie sonstige (bis zu 18 Monate laufende) Kosten, wie Lizenzen für IT-Sicherheitslösungen), die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden und die einen überwiegenden Beitrag zur Erreichung folgender Ziele leisten: Einführung sowie Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen Maßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins von Mitarbeiter/innen Risiko- und Sicherheitsanalysen (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IT-Systemen Schutz der IT-Systeme vor unbefugtem Zugriff, Manipulationen oder Diebstahl Minimierung des Risikos eines wirtschaftlichen Schadens durch Fehlfunktionen oder Manipulationen von (sensiblen) Daten Schnelles und kompetentes Reagieren bei IT-Sicherheitsvorfällen (z.B. Cyberattacken, Hacker-Angriffe) sowie Reduktion von IT-Sicherheitsvorfällen im Unternehmen Sicherstellung einer sicheren und vertrauenswürdigen IT Sicherstellung eines verantwortungsvollen Umgangs mit vertraulichen Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben (von Kunden, Geschäftspartnern, Beschäftigten etc.)
Kooperationsstrukturen
Österreich
Gefördert werden soll einerseits der Transfer von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in Richtung wirtschaftlicher Anwendung, andererseits die Intensivierung der Forschungsleistung im Bereich hochwertiger wissenschaftlicher Forschung durch die Einbindung von Firmen mit internationaler Vernetzung in sehr frühen Phasen industrieller Entwicklung. Gleichzeitig sollen insgesamt Menschen für FTI begeistert und interessiert werden. Themenziele: Stärkung eines breitgefächerten FTI-Ökosystems, das über die notwendigen Infrastrukturen und kooperative Formen der Zusammenarbeit, insbesondere zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, verfügt, um radikale Durchbrüche zu ermöglichen und die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. Menschen – speziell Mädchen und junge Frauen – für den Bereich FTI zu gewinnen sowie bereits vorhandene Forscherinnen und Technikerinnen aufzubauen und zu stärken. Unterstützung von Organisationen um Chancengleichheit voranzutreiben sowie Frauenanteil und Gleichstellung in FTI zu erhöhen, um so u.a. dem Fachkräftemangel in Österreich zu begegnen. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Projektorientierte Kooperationen: Grundlagennahe und anwendungsorientierte Vorhaben von Konsortien aus der wissenschaftlichen Forschung und Unternehmen Strukturbildende Kooperationen: Exzellente, international ausgerichtete kooperative Forschungszentren − Verbesserung und Stärkung der FTI-Strukturen von Forschungseinrichtungen und Fachhochschulen unter Berücksichtigung der Kernfunktion gegenüber Unternehmen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen: Hochwertige Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (beihilferechtlich sogenannte „Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen“) mit Konzepten zur intensiven gemeinsamen Nutzung Auf- und Ausbau von Qualifikationen im FTI-Bereich: Vorhaben, die Menschen über alle (Aus-)Bildungsstufen hinweg unterstützen sowie Bildungseinrichtungen mit Wirtschaft und Forschung vernetzen, um Anreize für den Einstieg in FTI zu schaffen
Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien
Österreich
Mit dem Thema Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien folgt das BMK den Zielen der österreichischen Bundesregierung, die Umgestaltung der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft in eine klimaneutrale, nachhaltige Kreislaufwirtschaft bis 2050 durch innovative Lösungen zu unterstützen sowie Österreich und Europa als führenden Industriestandort für hochwertige, ressourcenschonende und CO2-arme Produktion zu positionieren. Die FTI-Maßnahmen fokussieren dabei auf die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sowie die Sicherung und Stärkung des Produktionsstandortes durch eine kreislauforientierte Ausrichtung und durch digitalisierte und nachhaltige Produktionsprozesse im Sinne einer Twin Transition: Intelligente und regionale Nutzung und Herstellung von Produkten und Infrastruktur / Optimieren des Ressourceneinsatzes Verlängerung der Lebensdauer von Produkten, Komponenten und Infrastruktur / Intensivierung der Produktnutzung Wiederverwerten von Materialien / Schließen von Stoffkreisläufen Stärkung der Resilienz Erhöhung der technologischen Souveränität Österreichs/Europas In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Nachhaltiges Produktdesign und additive Fertigung; Materialien und Werkstoffe; Bioökonomie (exklusive Primärproduktion); Fertigungstechnik; Digitalisierung der Sachgütererzeugung (Industrie 4.0); Datenservice-Ökosysteme (inkl. Digitaler Produktpass); Recyclingtechnologien; Anwendung Künstliche Intelligenz für Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien; Urban Manufacturing und Urban Mining; Technologien zur Schließen des Kohlenstoffkreislaufes Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: entlang der Transformationsschwerpunkte der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie (Bauwirtschaft und Infrastruktur, Mobilität, Kunststoffe und Verpackungen, Textilwirtschaft, Elektro- und Elektronikgeräte, Informations- & Kommunikationstechnologien (IKT), Biomasse, Abfälle und Sekundärressourcen); mit Fokus auf Informationsaufbereitung, Anreiz zur Verhaltensänderung im Sinne der Kreislaufwirtschaft inkl. Unterstützung durch künstliche Intelligenz Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifizierungsmaßnahmen in der Kreislaufwirtschaft und Produktion durch z.B. Förderung von Nachwuchstalenten und barrierefreien Zugang zu Informationen; Stärkung von Gleichstellung/Vielfalt in FTI u.a. durch Berücksichtigung von Gender- und Diversitätsdimensionen in den Forschungsinhalten
Mobilitätswende
Österreich
Mit dem Thema Mobilitätswende verfolgt das BMK das Ziel eines klimaneutralen Mobilitätssystems bis 2040 und die dafür erforderlichen Forschungs-, Technologie- und Innovations-Beiträge zur Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung von Verkehr. Österreichische Akteure sollen von der Mobilitäts-Transformation profitieren und an internationalen Wertschöpfungsketten teilhaben. Konkret werden folgende Themenziele verfolgt: Mobilitätsbedürfnisse und -verhalten: „Wer hat welche Mobilitätsbedürfnisse und warum?“ Nur wenn ein klimaneutrales Mobilitätssystem die Bedürfnisse aller Menschen ausreichend berücksichtigt, werden klimafreundliche Mobilitäts- und Logistikservices auch angenommen und genutzt. Das Mobilitätsverhalten aller Menschen (unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Einkommen oder geistigen/körperlichen Einschränkungen) soll in allen FTI-Vorhaben adressiert und konkrete Handlungsempfehlungen für mehr Inklusion und Gendergerechtigkeit ausgearbeitet werden. Essentiell ist dabei die Einbeziehung unterschiedlicher Nutzer:innengruppen in allen Förderprojekten (Projekteinreichende und Zielgruppen der Projekte). Mobilitätssystem und -infrastruktur: „Wie und wo können Mobilitätsbedürfnisse erfüllt werden?“ Ein inklusives und effizientes Mobilitätssystem muss unterschiedliche Mobilitäts- und Logistikangebote sinnvoll miteinander verknüpfen und einfach zugänglich und nutzbar sein. Dazu braucht es neben verbesserten und neuen Angeboten, vor allem Digitalisierungsmaßnahmen und eine Anpassung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur. FTI-Vorhaben sollen u.a. mit neuen Kooperationen, gezielter Nutzung von Mobilitätsdaten und realen Testumgebungen eine Weiterentwicklung des Mobilitätssystems (inkl. aller notwendiger Rahmenbedingungen) unterstützen. Mobilitätstechnologien und -komponenten: „Womit können Mobilitätsbedürfnisse erfüllt werden?“ Neue Mobilitätstechnologien umfassen nicht nur neue Antriebstechnologien, sondern zielen auch auf die Verwendung neuer Materialien und Komponenten ab. FTI-Vorhaben in diesem Bereich sollen neben der Reduktion der Emissionen auch die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft sowie mögliche unerwünschte Aus-/Nebenwirkungen durch den Einsatz neuer Technologien adressieren. Hierbei soll gezielt die Zusammenarbeit mit Universitäten und Fachhochschulen forciert werden, um Nachwuchskräfte und Know-How in Österreich zu fördern. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Fertigungs-, Fahrzeug- und Energietechnologien für die Mobilitätswende (z.B. Additive Fertigung, Leichtbau, Eco-Design/Lifecycle Analyse (LCA)/Kreislaufwirtschaft); Verkehrsinfrastrukturforschung; Nutzung und In-Wert-Setzung von Mobilitätsdaten; Innovative Konzepte und Prozesse für die Mobilitätswende; Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: Transformation in der Personenmobilität (zB Demonstration, Skalierung und Integration von zielgruppenspezifischen Strategien, Mobilitätsangeboten und neuen Technologien in das Gesamt-Mobilitätssystem zur Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung des Personenverkehrs); Transformation in der Gütermobilität Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifizierungsmaßnahmen zur Förderung von Nachwuchstalenten, insbesondere von Frauen, für die Mobilitätswende; Aufbau von hochqualifizierten Personal- und Forscher:innenkapazitäten für die Mobilitätswende; Schaffung von inklusiven Mobilitätslösungen unter Berücksichtigung vielfältiger Nutzer:innen-Bedürfnisse
Oö. Gründerfonds mit den Programmlinien "FTI-Beteiligung" und "Tourismus-Beteiligung"
Oberösterreich
Der „Oö. Gründerfonds“, der sowohl vom Land Oberösterreich eingerichtet wurde als auch vom Land Oberösterreich finanziell ausgestattet wird, verschafft Unternehmensgründer und Betriebsübernehmer in der Startphase durch Beteiligungen günstiges Eigenkapital. Die stille Beteiligung erfolgt durch die OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H, welche vom Land Oberösterreich beauftragt/ermächtigt wurde/wird, sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des Oö. Gründerfonds mit einer Einlage auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen. Derzeit hat das Land Oberösterreich die OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. beauftragt/ermächtigt (Stand: 29. November 2023), die Förderungsanträge im Rahmen dieses gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu prüfen und sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des OÖ. Gründerfonds mit einer Einlange auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen. Im Bedarfsfall wird von der Oberösterreichischen Kreditgarantiegesellschaft m.b.H. (KGG) ein Anschlusskredit bis max. zur gleichen Höhe verbürgt. Die Bürgschaftskosten für die ersten drei Jahre mit Ausnahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr trägt der Oö. Gründerfonds. Die Regelung des Anschlusskredites mit Übernahme der Bürgschaftskosten im Rahmen des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes ist jedoch mit dem Zeitraum beschränkt, in welchem die Oberösterreichische Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. (UBG) beauftragt/ermächtigt ist, sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des Oö. Gründerfonds mit einer Einlage auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen