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Förderungen zum Thema Wirtschaft

Tech4People
Wien
Im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung vielfältigster Lebensbereiche hat sich die Stadt Wien klar für eine menschenzentrierte Digitalisierung und Technologieentwicklung positioniert. Dies spiegelt sich auch in strategischen Dokumenten wie der Digitalen Agenda 2025, der Wiener Wirtschafts- und Innovationsstrategie WIEN 2030 und dem Wiener Manifest für einen Digitalen Humanismus wider. Dem Ansatz des Digitalen Humanismus folgend soll bei der Entwicklung neuer digitaler Technologien großer Wert auf ethische und soziale Verantwortung gelegt werden, indem etwa der Schutz der Privatsphäre gewährleistet, Diskriminierung in Algorithmen vermieden, Monopolisierung von Daten und Diensten durchbrochen und Transparenz gefördert wird. Digitale Technologien sollen zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen, indem sie menschliche Bedürfnisse wie Gesundheit, Bildung und Nachhaltigkeit unterstützen und dabei auch die Chancen der Künstlichen Intelligenz unter Beachtung der damit einhergehenden Herausforderungen nutzen. Im Mittelpunkt steht die auf den Menschen ausgerichtete Innovation und das Erreichen langfristig positiver gesellschaftlicher Entwicklungen. Ziel des Programms ist es daher, neue technologische Entwicklungen zu fördern, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen und nicht nur das technisch Machbare vorantreiben, sondern eine Balance zwischen technologischem Fortschritt und ethischen Grundsätzen wahren. Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen (wirtschaftliche Effekte, Innovationsorientierung und gesellschaftlicher Nutzen) der „Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen“.
Tiroler Innovationsförderung
Tirol
Im Rahmen der Innovationsförderung werden Initiativprojekte, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, Kooperationsprojekte sowie Begleitmaßnahmen zur Förderung betrieblichen Innovationsmanagements (InnovationsassistenIn) unterstützt. Beim Initiativprojekt werden Kosten gefördert, welche im Zusammenhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklung stehen sowie die Entwicklung und Anbahnung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben. Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden Projekte gefördert, welche zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen. Beim Förderschwerpunkt der Kooperationsprojekte werden Projekte gefördert, welche zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie zu einer Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen im Zuge der Entwicklung führen. Beim Programm InnovationsassistentIn werden Personal- und Qualifizierungskosten eines/einer neu einzustellenden InnovationsassistentenIn gefördert.
Tiroler Investitionsförderung
Tirol
Ziel der Investitionsförderung ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Tirol. Förderwürdig sind Investitionsvorhaben, die eine wesentliche Verbesserung der Betriebsstruktur und/oder eine Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zum Ziel haben. Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sind im Rahmen dieser Förderschiene nicht antragsberechtigt - diese Betriebe können im Bereich "Tiroler Tourismus und Regionalität" gefördert werden. Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen (Investitionsvolumen 20.000 Euro bis 700.000 Euro): Gegenstand der Förderung: Erzeugung neuer und/oder höherwertiger Produkte Anwendung neuer Technologien / Prozesse Erbringung neuer und/oder qualitativ höherwertiger Dienstleistungen Betriebsneugründungen/Ansiedelungen Schaffung/Verbesserung betrieblicher Mitarbeiterinfrastruktur. Förderung für Unternehmen im produzierenden Bereich (Investitionsvolumen ab 700.000 Euro): Gegenstand der Förderung: Im Rahmen dieser Förderung sind Investitionen mit besonderer technologischer und regionalwirtschaftlicher Bedeutung, die eine Verbesserung der regionalen Betriebsstruktur, der regionalen Arbeitsmarktlage und/oder eine Steigerung der Innovationsfähigkeit zum Ziel haben, förderwürdig. Dieser Schwerpunkt bezieht sich auf Unternehmen des produzierenden Sektors. In diesem Zusammenhang können insbesondere nachstehend angeführte Vorhaben unterstützt werden: Betriebsansiedelungen Produkt- und Verfahrensinnovationen (z.B. Umsetzung von F&E-Ergebnissen in Produktion) Einführung neuer innovativer Technologien Technologieorientierte Betriebserweiterungen.
Tiroler Nahversorgungsförderung
Tirol
Ziel der Tiroler Nahversorgungsförderung ist die Unterstützung kleiner Nahversorgungsunternehmen, um die Nahversorgungssituation in Tirol nachhaltig zu sichern bzw. zu verbessern. Es werden insbesondere Investitionen in Sachanlagen unterstützt, die zur Neuerrichtung bzw. zur Verbesserung und Sicherung des Nahversorgungsunternehmens beitragen. Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn in der Standortgemeinde, einem Ortsteil oder im Ortszentrum die Nahversorgung gefährdet ist. Gefördert werden auch Investitionen in neue alternative Nahversorgungssysteme. Art und Ausmaß der Förderung: Investitionsförderung: Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 30% der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 20.000 Euro betragen. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit 200.000 Euro begrenzt. Im Rahmen der Investitionsförderung kann nur ein Förderansuchen innerhalb eines Jahres (gerechnet ab Einreichdatum) eingebracht werden. Nahversorgungsprämie: Eine Nahversorgungsprämie bis zu 20.000 Euro wird gewährt, wenn die Standortgemeinde einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Regel von 10% leistet, der/die Unternehmer*in sich bereit erklärt, den Betrieb für einen Zeitraum von fünf Jahren in vollem Umfang aufrecht zu erhalten und es sich um einen Handelsbetrieb handelt, der ein Grundsortiment (Brot/Backwaren, Getreideprodukte, Zucker, Obst und Gemüse, Milch und Käse, Wurstwaren, Öle/Fette) anbietet.