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Förderungen zum Thema Wirtschaft

Tiroler Investitionsförderung
Tirol
Ziel der Investitionsförderung ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Tirol. Förderwürdig sind Investitionsvorhaben, die eine wesentliche Verbesserung der Betriebsstruktur und/oder eine Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zum Ziel haben. Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sind im Rahmen dieser Förderschiene nicht antragsberechtigt - diese Betriebe können im Bereich "Tiroler Tourismus und Regionalität" gefördert werden. Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen (Investitionsvolumen 20.000 Euro bis 700.000 Euro): Gegenstand der Förderung: Erzeugung neuer und/oder höherwertiger Produkte Anwendung neuer Technologien / Prozesse Erbringung neuer und/oder qualitativ höherwertiger Dienstleistungen Betriebsneugründungen/Ansiedelungen Schaffung/Verbesserung betrieblicher Mitarbeiterinfrastruktur. Förderung für Unternehmen im produzierenden Bereich (Investitionsvolumen ab 700.000 Euro): Gegenstand der Förderung: Im Rahmen dieser Förderung sind Investitionen mit besonderer technologischer und regionalwirtschaftlicher Bedeutung, die eine Verbesserung der regionalen Betriebsstruktur, der regionalen Arbeitsmarktlage und/oder eine Steigerung der Innovationsfähigkeit zum Ziel haben, förderwürdig. Dieser Schwerpunkt bezieht sich auf Unternehmen des produzierenden Sektors. In diesem Zusammenhang können insbesondere nachstehend angeführte Vorhaben unterstützt werden: Betriebsansiedelungen Produkt- und Verfahrensinnovationen (z.B. Umsetzung von F&E-Ergebnissen in Produktion) Einführung neuer innovativer Technologien Technologieorientierte Betriebserweiterungen.
Tiroler Nahversorgungsförderung
Tirol
Ziel der Tiroler Nahversorgungsförderung ist die Unterstützung kleiner Nahversorgungsunternehmen, um die Nahversorgungssituation in Tirol nachhaltig zu sichern bzw. zu verbessern. Es werden insbesondere Investitionen in Sachanlagen unterstützt, die zur Neuerrichtung bzw. zur Verbesserung und Sicherung des Nahversorgungsunternehmens beitragen. Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn in der Standortgemeinde, einem Ortsteil oder im Ortszentrum die Nahversorgung gefährdet ist. Gefördert werden auch Investitionen in neue alternative Nahversorgungssysteme. Art und Ausmaß der Förderung: Investitionsförderung: Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 30% der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 20.000 Euro betragen. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit 200.000 Euro begrenzt. Im Rahmen der Investitionsförderung kann nur ein Förderansuchen innerhalb eines Jahres (gerechnet ab Einreichdatum) eingebracht werden. Nahversorgungsprämie: Eine Nahversorgungsprämie bis zu 20.000 Euro wird gewährt, wenn die Standortgemeinde einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Regel von 10% leistet, der/die Unternehmer*in sich bereit erklärt, den Betrieb für einen Zeitraum von fünf Jahren in vollem Umfang aufrecht zu erhalten und es sich um einen Handelsbetrieb handelt, der ein Grundsortiment (Brot/Backwaren, Getreideprodukte, Zucker, Obst und Gemüse, Milch und Käse, Wurstwaren, Öle/Fette) anbietet.
Unternehmens- und Forschungskooperationsförderung
Oberösterreich
Gegenstand der Förderung ist die Anbahnung und die Durchführung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bzw. die Durchführung von kooperativen Organisationsvorhaben, bei denen mind. 3 Kooperationspartner mitwirken und deren Realisierung nachhaltig einen positiven Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der oö. Wirtschaft hat. Die kooperativen Vorhaben haben einerseits der Wirtschafts- und Forschungsstrategie "#upperVISION2030" zu entsprechen und haben andererseits einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft zu leisten. Förderbare Vorhaben sind (kumulative Voraussetzungen): Vorhaben zur Umsetzung kooperativer Vorhaben, bei denen eine Eignung der beteiligten FörderungswerberInnen/Projektbeteiligten zur Umsetzung des Vorhabens, eine Qualität des beantragten kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bzw. des Organisationsvorhabens und ein Nutzen und ein Verwertungs- oder ein Effizienzpotential des beantragten kooperativen Vorhabens. gegeben ist, sowie deren Problemstellung nur durch eine enge Zusammenarbeit der Kooperationspartner und eventuell mit Unterstützung von externen Dienstleistern, effizient und erfolgreich gelöst werden können, und entweder die Kriterien der „Industriellen Forschung“ oder der „Experimentellen Entwicklung“ erfüllen. Zudem müssen diese Vorhaben unter Einsatz von technologischen Lösungen die Entwicklung von neuen oder merklich verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben und vom Innovationsgrad und technologischem Risiko auf mittlerem Niveau angesiedelt sein sowie aufgrund ihres klar erkennbaren Kundennutzens und der Verwertungsstrategie einen für alle Kooperationspartner nachhaltigen Markterfolg erwarten lassen (=Technologievorhaben), oder einen Technologiebezug aufweisen, der im Bereich innerbetriebliche Innovation angesiedelt ist und die Entwicklung und Umsetzung neuer betrieblicher Prozesse, den Arbeitsabläufen oder Außenbeziehungen zum Ziel haben und bei den Kooperationspartner eine positive Veränderung einleiten (=Organisationsvorhaben). Unter der Prämisse, dass das beantragte Vorhaben auch aufgrund der vorgegebenen inhaltlichen Beurteilungskriterien von der Förderstelle (Abteilung Wirtschaft und Forschung des Amtes der Oö. Landesregierung) positiv bewertet wird und beim beantragten Vorhaben auch die sonstigen formellen Voraussetzungen des gegenständlichen Programmdokuments und des Technologiekooperationsförderungsprogrammes des Landes Oberösterreich zur Förderung von Kooperationsprojekten erfüllt werden, können diese Vorhaben als förderbare Vorhaben eingestuft werden. Förderbare Kosten können die unten angeführten Kosten der FörderungswerberInnen sein, sofern die Kosten auch ausschließlich dem beantragten Vorhaben zuordenbar sind. Personalkosten Kosten von externen Dienstleistern Sach- und Materialkosten