Zweckzuschuss für Eisenbahnkreuzungen gem. FAG
Kärnten
Gemäß Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 (EisbKrV) sind sämtliche Eisenbahnkreuzungen in Österreich zu überprüfen, ob diese den Vorgaben der EisbKrV entsprechen. Notwendige Anpassungen und Neuerrichtungen von technischen Sicherungsanlagen sind von Bahn und Träger der Straßenbaulast gemeinsam zu finanzieren. Gemeinden, als Träger der Straßenbaulast an Gemeindestraßen, sind durch diese Projekte finanziell stark belastet und werden durch gegenständliche Förderung unterstützt. Des Weiteren wird die Auflassung von Eisenbahnkreuzungen gefördert.