Zweckzuschuss für Eisenbahnkreuzungen gem. FAG Link zur Förderung kopieren

Gemäß Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 (EisbKrV) sind sämtliche Eisenbahnkreuzungen in Österreich zu überprüfen, ob diese den Vorgaben der EisbKrV entsprechen. Notwendige Anpassungen und Neuerrichtungen von technischen Sicherungsanlagen sind von Bahn und Träger der Straßenbaulast gemeinsam zu finanzieren. Gemeinden, als Träger der Straßenbaulast an Gemeindestraßen, sind durch diese Projekte finanziell stark belastet und werden durch gegenständliche Förderung unterstützt. Des Weiteren wird die Auflassung von Eisenbahnkreuzungen gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung - Abteilung 7 Wirtschaft, Tourismus und Mobilität
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-7

Rechtsgrundlage

§ 29 Abs. 3 FAG 2024
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075282

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.