Transparenzportal

Bitte aktivieren Sie JavaScript.

Ich suche Förderungen für:

Region

Ihre Auswahl:

Förderungen zum Thema Infrastruktur, Mobilitätsmaßnahmen

Logistikförderung
Österreich
Im Fokus der Förderung steht die (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistikkonzepte für alle Verkehrsträger unter Beteiligung der öffentlichen Hand zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Güterverkehrs- und Logistiksektors, zur Erhöhung der Standortattraktivität sowie zur Sicherstellung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr sowie Umsetzungsprojekte mit einer Dauer von maximal drei Jahren. Antragsberechtigt sind vom Bund verschiedene juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und natürliche Personen. Förderungswerbende, welche Forschungseinrichtungen im Sinne des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Rahmen, ABl. C 198 vom 27.6.2014) sind, müssen die Erfüllung der Voraussetzungen des Unionsrahmens und damit die Förderung keine Beihilfe im Sinne des Artikel 107 Abs. 1 AEUV ist, mittels „Eigenerklärung zur Eigenschaft als Forschungseinrichtung sowie zur nichtwirtschaftlichen Tätigkeit“ nachweisen (siehe dazu Leitfaden und Ausschreibungsunterlagen). Förderungswerbende, welche keine Unternehmen im Sinne des EU-Beihilfenrechts sind und daher nicht unter das EU-Beihilfenrecht fallen, müssen dies mittels „Erklärung zur nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit nach EU-Beihilfenrecht“ nachweisen (siehe dazu Ausschreibungsunterlagen). Beinhaltet die geförderte Leistung Mobilitäts- und Logistikkonzepte, die die Zustimmung der Länder bzw. Gemeinden erfordern, hat der:die Förderungswerbende diese Zustimmung vor Einreichung des Förderungsantrages schriftlich einzuholen (bspw. in Form eines Letter of Intent oder Letter of Commitment). Vorhaben im Bereich industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung aber auch Neu- und Weiterentwicklungen von Technologien werden im Zuge dieser Fördermaßnahmen nicht unterstützt. Zudem sind finanzielle Zuwendungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen im Kontext dieser Richtlinie nicht förderbar.
Mobilitätswende
Österreich
Mit dem Thema Mobilitätswende verfolgt das BMK das Ziel eines klimaneutralen Mobilitätssystems bis 2040 und die dafür erforderlichen Forschungs-, Technologie- und Innovations-Beiträge zur Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung von Verkehr. Österreichische Akteure sollen von der Mobilitäts-Transformation profitieren und an internationalen Wertschöpfungsketten teilhaben. Konkret werden folgende Themenziele verfolgt: Mobilitätsbedürfnisse und -verhalten: „Wer hat welche Mobilitätsbedürfnisse und warum?“ Nur wenn ein klimaneutrales Mobilitätssystem die Bedürfnisse aller Menschen ausreichend berücksichtigt, werden klimafreundliche Mobilitäts- und Logistikservices auch angenommen und genutzt. Das Mobilitätsverhalten aller Menschen (unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Einkommen oder geistigen/körperlichen Einschränkungen) soll in allen FTI-Vorhaben adressiert und konkrete Handlungsempfehlungen für mehr Inklusion und Gendergerechtigkeit ausgearbeitet werden. Essentiell ist dabei die Einbeziehung unterschiedlicher Nutzer:innengruppen in allen Förderprojekten (Projekteinreichende und Zielgruppen der Projekte). Mobilitätssystem und -infrastruktur: „Wie und wo können Mobilitätsbedürfnisse erfüllt werden?“ Ein inklusives und effizientes Mobilitätssystem muss unterschiedliche Mobilitäts- und Logistikangebote sinnvoll miteinander verknüpfen und einfach zugänglich und nutzbar sein. Dazu braucht es neben verbesserten und neuen Angeboten, vor allem Digitalisierungsmaßnahmen und eine Anpassung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur. FTI-Vorhaben sollen u.a. mit neuen Kooperationen, gezielter Nutzung von Mobilitätsdaten und realen Testumgebungen eine Weiterentwicklung des Mobilitätssystems (inkl. aller notwendiger Rahmenbedingungen) unterstützen. Mobilitätstechnologien und -komponenten: „Womit können Mobilitätsbedürfnisse erfüllt werden?“ Neue Mobilitätstechnologien umfassen nicht nur neue Antriebstechnologien, sondern zielen auch auf die Verwendung neuer Materialien und Komponenten ab. FTI-Vorhaben in diesem Bereich sollen neben der Reduktion der Emissionen auch die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft sowie mögliche unerwünschte Aus-/Nebenwirkungen durch den Einsatz neuer Technologien adressieren. Hierbei soll gezielt die Zusammenarbeit mit Universitäten und Fachhochschulen forciert werden, um Nachwuchskräfte und Know-How in Österreich zu fördern. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Fertigungs-, Fahrzeug- und Energietechnologien für die Mobilitätswende (z.B. Additive Fertigung, Leichtbau, Eco-Design/Lifecycle Analyse (LCA)/Kreislaufwirtschaft); Verkehrsinfrastrukturforschung; Nutzung und In-Wert-Setzung von Mobilitätsdaten; Innovative Konzepte und Prozesse für die Mobilitätswende; Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: Transformation in der Personenmobilität (zB Demonstration, Skalierung und Integration von zielgruppenspezifischen Strategien, Mobilitätsangeboten und neuen Technologien in das Gesamt-Mobilitätssystem zur Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung des Personenverkehrs); Transformation in der Gütermobilität Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifizierungsmaßnahmen zur Förderung von Nachwuchstalenten, insbesondere von Frauen, für die Mobilitätswende; Aufbau von hochqualifizierten Personal- und Forscher:innenkapazitäten für die Mobilitätswende; Schaffung von inklusiven Mobilitätslösungen unter Berücksichtigung vielfältiger Nutzer:innen-Bedürfnisse
Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte
Tirol
Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschafltichen Entwicklung der Naturkparkregion Lechtal-Reutte - bestehend aus den Gemeinden Bach, Breitenwang, Ehenbichl, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Gramais, Häselgehr, Hinterhornbach, Höfen, Holzgau, Kaisers, Lechaschau, Musau, Namlos, Pfafflar, Pflach, Pinswang, Reutte, Stanzach, Steeg, Vils, Vorderhornbach, Wängle und Weißenbach - Förderungen aus Mitteln dieses Sonderprogramms. Grundlage für die Abwicklung dieses Sonderförderungs¬programms bildet das „Regionalwirtschaftliche Programm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte“ (in Folge kurz RWP genannt). Somit werden in diesem Sonderförderungsprogramm nur solche Vorhaben gefördert, die einer der im RWP im Einzelnen festgehaltenen Aktionsfelder/Leitmaßnahmen zuordenbar sind. Im Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte sind folgende Aktionsfelder mit den jeweiligen Leitmaßnahmen im Einzelnen festgehalten: Destinationsentwicklung Naturnaher Qualitätstourismus Neue touristische Angebote und innovatives Marketing Wirtschaftsstandort und Innovation Stärkung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben Stärkung der KMUs außerhalb des Tourismus Energie, Umwelt und Verkehr Energiebezogene Vorhaben und Umwelttechnik Mobilitätsmanagement Lebendige Gemeinden und Kampf gegen die Abwanderung Ortskernrevitalisierung Schwerpunktaktionen Seitentäler Programmkonforme Einzelmaßnahmen Die genaue Art und Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweiligen Maßnahmen, der Art des zu fördernden Projektes sowie nach dem Förderungsnehmer/der Förderungsnehmerin und ist in der Richtlinie für das Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal - Reutte ersichtlich.