Stadtregionalbahnfinanzierung aufgrund Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
Österreich
In der Vergangenheit konnte der Bund – neben den Schienenprojekten der ÖBB – regionale Schienenprojekte ausschließlich im Wege der Privatbahnfinanzierung gemäß Privatbahngesetz 2004 unterstützen. Diese ist jedoch an das Vorhandensein einer „Vollbahn“ (d.h. Eisenbahnen mit eigenem Gleiskörper, signalisierter Betrieb, entsprechend gesicherte Eisenbahnkreuzungen, etc.) gebunden und kann nicht für Straßenbahnen (d.h. Benützung des Verkehrsraums öffentlicher Straßen) angewendet werden. Dieser Zustand war volkswirtschaftlich nicht optimal, da dadurch eher Anreize an Kommunen und Länder zur Lukrierung einer Mitfinanzierung durch den Bund zur Errichtung von Vollbahnen gesetzt wurden. Daher wurde in Umsetzung eines wesentlichen Ziels des Mobilitätsmasterplans 2030 und des aktuellen Regierungsprogramms nunmehr die Möglichkeit für den Bund geschaffen, Straßenbahnprojekte mit stadtgrenzenüberschreitender Wirkung durch Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und den jeweiligen Bundesländern mitzufinanzieren.