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Förderungen zum Thema Veranstaltungen, Konferenzen

EGFL 2023-2027: Obst und Gemüse
Österreich
Im Sektorprogramm für Obst und Gemüse werden operationelle Programme unterstützt, welche von Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen umgesetzt werden. Folgende Maßnahmen werden angeboten: 47-01 - Verbesserung der Produktionsplanung und Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage 47-02 - Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität 47-07 - Bündelung des Angebots 47-08 - Forschung und Entwicklung im Sektor Obst und Gemüse 47-11 – Bodenerhaltung 47-12 - Erhalt oder Förderung der Artenvielfalt (Biodiversität) sowie Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen zur Begünstigung von Biodiversität 47-13 - Energieeinsparung (inkl. Abwärmenutzung), Steigerung der Energieeffizienz sowie Investitionen in alternative Energien 47-14 - Verbesserung der Resilienz gegenüber Schädlingen und Pflanzenkrankheiten 47-15 - Verbesserung der Nutzung von und der Bewirtschaftung mit Wasser 47-16 - Verringerung des Pestizideinsatzes 47-17 - Verringerung des Abfallaufkommens sowie Verbesserung der Abfallbewirtschaftung 47-19 - Verringerung von Emissionen 47-26 - Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen 47-20 - Beratungsdienste und technische Hilfe im Umweltbereich 47-21 - Beratungen, Schulungen und Austausch von bewährten Verfahren 47-09 - Ökologische/biologische Erzeugung 47-10 - Integrierter Landbau 47-18 - Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Transports sowie der Lagerung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-04 - Verbesserung der Vermarktung 47-05 - Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-06 - Förderung des Absatzes von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-03 - Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen 47-22 - Wiederbepflanzung von Obstplantagen nach obligatorischer Rodung 47-23 - Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung 47-24 - Ernteversicherung 47-25 - Krisenkommunikation
Förderung Öffentlicher Bibliotheken
Steiermark
Als große außerschulische Bildungsanbieterinnen und soziale Orte der Begegnung leisten Öffentliche Bibliotheken einen maßgeblichen Beitrag zu einem niederschwelligen und allgemeinen Zugang zu Bildung. Öffentliche Bibliotheken übernehmen somit als Begegnungszentren innerhalb des Gemeindelebens, im Sinne des Lernens vor Ort, wesentliche Aufgaben. Sie richten ihr Angebot an alle Alters- und Bevölkerungsgruppen, fördern Lese- und Medienkompetenz, sind Orte der Kommunikation, der allgemeinen und/oder beruflichen Weiterbildung, der Eltern- und Familienarbeit, gelten als Treffpunkte der Generationen und ermöglichen das Zusammenleben in Vielfalt sowie die Stärkung der Mehrsprachigkeit. Die Förderung durch das Land Steiermark soll im Rahmen der Bibliotheksrichtlinie im Wesentlichen folgendes erreichen: Stärkung der Bibliotheken als Bildungs- und Kulturorte Bibliotheken sollen als offene, inklusive Orte des Lernens und der Begegnung fungieren, die freien Zugang zu Bildung, Information und Kultur bieten. Sie sollen lebenslanges Lernen und digitale Teilhabe unterstützen sowie die Chancengleichheit aller Bevölkerungsgruppen fördern. Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Angebots Es soll ein flächendeckendes, ausgewogenes und bedarfsgerechtes Medienangebot in allen Regionen gewährleistet werden. Medienbestände sollen kontinuierlich erweitert, aktualisiert und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Professionalisierung und Qualifizierung Die Förderung soll dazu beitragen, dass durch gezielte bibliothekarische Aus- und Weiterbildung qualifiziertes und geschultes Bibliothekspersonal vorhanden ist. Förderung von Nutzung, Digitalisierung und Kooperation Es soll eine Erhöhung der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer erreicht werden. Digitalisierung (z. B. digitale Medien, Bibliotheksverwaltung, Online-Präsenz) soll gefördert werden. Kooperationen mit Bildungs-, Kultur- und sozialen Einrichtungen vor Ort sollen forciert und unterstützt werden. Leseförderung und Veranstaltungen Bibliotheken sollen durch Lesungen, Workshops oder Durchführung von Projekten zur Leseförderung. als Orte der Lesekompetenzförderung und kulturellen Begegnung wirken und wahrgenommen werden. Durch diese Förderung und die damit verbundenen Kriterien sollen Bibliotheken nicht nur als Orte der Medienentlehnung, sondern als soziale Orte der Bildungs- und Kultur im Gemeindeleben gestärkt werden. Sie tragen zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur kommunikativen Vernetzung der Bevölkerung und zur medialen wie digitalen Bildung bei.
Landtechnische Maßnahmen
Österreich
Förderungsziele: Verbesserung der Kenntnisse betreffend den Einsatz der Landtechnik in wirtschaftlicher Hinsicht zur Senkung des Mechanisierungsaufwandes und zur Verbesserung der Umweltwirkung und der Ressourceneffizienz, unter Nutzbarmachung neuer Entwicklungen. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Bestandssicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch einheitliche Steuerungsmaßnahmen und Strukturen zur Ermöglichung von Kooperation im Bereich überbetrieblicher Einsatz von Maschinen und Geräten sowie bäuerliche Nachbarschaftshilfe Verbesserung der Auslastung und Effizienz von Arbeitskräften, Maschinen und Geräten. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch Gestaltung und Nutzung landwirtschaftlicher Gebäude nach modernen, tiergerechten und technischen Kriterien Wissensverbreitung über Produktion, energetische und stoffliche Nutzung von Nachwachsenden Rohstoffen (Biomasse). Förderungsgegenstände: Hinsichtlich Institutionen der Landtechnik mit fachspezifischer Informations-, Koordinierungs- und Vernetzungsfunktion folgende Tätigkeiten: Planung, Bewerbung, Durchführung und Nachbearbeitung von Informations- und Demonstrationsveranstaltungen, sowie Teilnahme an Veranstaltungen zur Wissensaufbereitung und zum Wissensaustausch Konzeption, Erstellung und Verbreitung von Publikationen in unterschiedlicher Form mit fachlichen Inhalten (z.B. Printmedien und elektronische Medien, wie Newsletter, Kataloge, Webseiten mit Sachinformationen in neutraler, allgemein verständlicher Form) Durchführung anderer bewusstseinsbildender Maßnahmen, wie Arbeitsgruppen, Networking, Schulungen, Exkursionen, Pressearbeit, Teilnahme an Messen. Geschäftsführung, allgemeine Sekretariatsaufgaben, Mitgliederbetreuung, Buchhaltung und Lohnverrechnung, allgemeiner Büro- und Kommunikationsaufwand: Anteilige Leistungen aus den Bereichen gemäß Punkt 1. – Punkt 3. sowie darüber hinausgehender Aufwand.
Pflanzenbau und Saatgutwirtschaft
Österreich
Förderungsziele: 1. Schaffung des Anreizes zur Verbesserung pflanzlicher Produkte sowie von Energierohstoffen auf pflanzlicher Basis und Erarbeitung von Qualitätssicherungssystemen im Pflanzenbau und im Bereich der Lebensmittelsicherheit, insbesondere Erarbeitung von praxisbezogenen Erkenntnissen im Hinblick auf qualitative, ökologische und strukturelle Verbesserungen auf dem Gebiet des Pflanzen- und Futterbaues; Einführung derartiger Erkenntnisse in die landwirtschaftliche Praxis; 2. Maßnahmen zur Verbesserung und Erhaltung von Saatgut insbesondere bei Kartoffeln, Getreide und Mais zur Nutzung der diesbezüglichen Marktchancen, zur Erhaltung der Biodiversität und zur Anpassung an klimawandelbedingte Veränderungen. Förderungsgegenstände: 1. Fach- und zielspezifische Veranstaltungen im Pflanzenbau und der Saatgutwirtschaft. 2. Im Pflanzenbau: a. Demonstrationsvorhaben zur Einführung neuer Produktionsmittel, Kulturen und Sorten sowie Produktionsverfahren und –systemen; Erstellung von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien b. Aufklärungsmaterial einschließlich Lehr- und Kursbehelfe. c. Erforschung, Gewinnung und Nutzung wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln d. Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen, Durchführung von Demonstrationsvorhaben und Pilotprojekten zur Einführung neuer Produktionsmittel, Kulturen und Sorten sowie Produktionsverfahren und –systemen 3. Gesunderhaltungsmaßnahmen bei Vermehrungssaat- und -pflanzgut. 4. Erhaltung von Genmaterial.
Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung
Österreich
Erhaltung, Verbesserung und Überwachung der Qualität tierischer Produkte; Erreichen von Zuchtfortschritten bei wichtigen Leistungsmerkmalen von Nutztieren unter Erhaltung der Rassenvielfalt, des Tierwohl, der Tiergesundheit und genetischen Variabilität; Standortgerechte und absatzorientierte Erzeugung von tierischen Qualitätsprodukten zur Schaffung und Nutzung von Marktchancen; Information der Öffentlichkeit über Produktionsprozesse und Produktionsstandards Zucht: 1. Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Zuchtprogrammen (insbesondere Herdebuchführung, Leistungsprüfung, Auswertung der Leistungsdaten und Zuchtwertschätzung, Veröffentlichung der Ergebnisse); 2. Ausrichtung von Veranstaltungen und Tagungen in Österreich mit züchterischem Schwerpunkt; Auszeichnungen für züchterische Leistungen; Ausstellungen und Präsentationen: 1. Organisation und Betreuung von Viehausstellungen und Messebeteiligungen im Ausland; 2. Präsentationen und begleitende Maßnahmen für ausländische Besucher:innen und Interessent:innen zur Darstellung der österreichischen Tierzucht; Überregionale Zusammenarbeit und Information 1. Überregionale Informationsverbreitung gesamtösterreichischer Zusammenschlüsse von Produzenten-Organisationen hinsichtlich einer qualitativ hochwertigen, effizienten und nachhaltigen Produktion; 2. Ausrichtung von und Unterstützung bei Veranstaltungen und Tagungen in Österreich; 3. Veröffentlichungen zur Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit und Marktteilnehmer:innen über Abläufe, Produktionsweisen und Qualitätsmerkmale tierischer Produkte; 4. Maßnahmen und Unterlagen zur Darstellung der österreichischen Produktionsweise und der Qualitätsstandards in der Tierproduktion; Generhaltung Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Generhaltungsprogrammen zur Sicherung und Erhaltung von gefährdeten heimischen Nutztierrassen einschließlich unterstützender Maßnahmen (insbesondere Abhaltung von Veranstaltungen, Erhebung und Darstellung der besonderen Eigenschaften dieser Rassen mit Hinblick auf nachhaltige Nutzungsmöglichkeiten). Tierkrankheiten Bekämpfung von Tierkrankheiten, insbesondere Impfstoffkosten im Rahmen kofinanzierter Vorbeugeprogramme.