Förderung Öffentlicher Bibliotheken Link zur Förderung kopieren

Als große außerschulische Bildungsanbieterinnen und soziale Orte der Begegnung leisten Öffentliche Bibliotheken einen maßgeblichen Beitrag zu einem niederschwelligen und allgemeinen Zugang zu Bildung.
Öffentliche Bibliotheken übernehmen somit als Begegnungszentren innerhalb des Gemeindelebens, im Sinne des Lernens vor Ort, wesentliche Aufgaben. Sie richten ihr Angebot an alle Alters- und Bevölkerungsgruppen, fördern Lese- und Medienkompetenz, sind Orte der Kommunikation, der allgemeinen und/oder beruflichen Weiterbildung, der Eltern- und Familienarbeit, gelten als Treffpunkte der Generationen und ermöglichen das Zusammenleben in Vielfalt sowie die Stärkung der Mehrsprachigkeit.

Die Förderung durch das Land Steiermark soll im Rahmen der Bibliotheksrichtlinie im Wesentlichen folgendes erreichen:

Stärkung der Bibliotheken als Bildungs- und Kulturorte

  • Bibliotheken sollen als offene, inklusive Orte des Lernens und der Begegnung fungieren, die freien Zugang zu Bildung, Information und Kultur bieten.
  • Sie sollen lebenslanges Lernen und digitale Teilhabe unterstützen sowie die Chancengleichheit aller Bevölkerungsgruppen fördern.

Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Angebots

  • Es soll ein flächendeckendes, ausgewogenes und bedarfsgerechtes Medienangebot in allen Regionen gewährleistet werden.
  • Medienbestände sollen kontinuierlich erweitert, aktualisiert und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Professionalisierung und Qualifizierung

  • Die Förderung soll dazu beitragen, dass durch gezielte bibliothekarische Aus- und Weiterbildung qualifiziertes und geschultes Bibliothekspersonal vorhanden ist.

Förderung von Nutzung, Digitalisierung und Kooperation

  • Es soll eine Erhöhung der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer erreicht werden.
  • Digitalisierung (z. B. digitale Medien, Bibliotheksverwaltung, Online-Präsenz) soll gefördert werden.
  • Kooperationen mit Bildungs-, Kultur- und sozialen Einrichtungen vor Ort sollen forciert und unterstützt werden.

Leseförderung und Veranstaltungen

  • Bibliotheken sollen durch Lesungen, Workshops oder Durchführung von Projekten zur Leseförderung.  als Orte der Lesekompetenzförderung und kulturellen Begegnung wirken und wahrgenommen werden.

Durch diese Förderung und die damit verbundenen Kriterien sollen Bibliotheken nicht nur als Orte der Medienentlehnung, sondern als soziale Orte der Bildungs- und Kultur im Gemeindeleben gestärkt werden. Sie tragen zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur kommunikativen Vernetzung der Bevölkerung und zur medialen wie digitalen Bildung bei.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Bildung und Gesellschaft, Förderungsmanagement
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
abt06-foem@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 20.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

 Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden.

Verwendungsnachweisprüfung mittels Tätigkeitsbericht und Abrechnung gemäß Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinien für Öffentliche Bibliotheken
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031897

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