Förderung Öffentlicher Bibliotheken Link zur Förderung

Als große außerschulische Bildungsanbieterinnen und soziale Orte der Begegnung leisten Öffentliche Bibliotheken einen maßgeblichen Beitrag zu einem niederschwelligen und allgemeinen Zugang zu Bildung.
Öffentliche Bibliotheken übernehmen somit als Begegnungszentren innerhalb des Gemeindelebens, im Sinne des Lernens vor Ort, wesentliche Aufgaben. Sie richten ihr Angebot an alle Alters- und Bevölkerungsgruppen, fördern Lese- und Medienkompetenz, sind Orte der Kommunikation, der allgemeinen und/oder beruflichen Weiterbildung, der Eltern- und Familienarbeit, gelten als Treffpunkte der Generationen und ermöglichen das Zusammenleben in Vielfalt sowie die Stärkung der Mehrsprachigkeit.


Die Förderung verfolgt das Ziel, ein ausgewogenes und ausreichendes Medienangebot in allen Landesteilen zu gewährleisten sowie Bibliotheken als moderne Bildungseinrichtungen zu positionieren. Sie sollen dabei unterstützt werden, ihre Bestände zu erweitern, zu aktualisieren und diese der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich zu machen sowie Bibliotheken in ihrer Professionalität zu stärken.


Den „Steirischen Bibliotheksentwicklungsplan 2022" finden Sie als Teil der LLL-Strategie 2022 hier.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft, Förderungsmanagement
abt06gd-foem@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

 Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden.

Verwendungsnachweisprüfung mittels Tätigkeitsbericht und Abrechnung gemäß Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinien für Öffentliche Bibliotheken
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031897