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Förderungen zum Thema Gesundheit

Kostenzuschüsse für Präventivhilfen für Kinder, Jugendliche und (werdende) Mütter
Steiermark
Präventivhilfen sind entwicklungsfördernde präventive Angebote, welche sich an (werdende) Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betraute Personen und Bezugspersonen sowie an Kinder und Jugendliche richten. Eltern und wichtige Bezugspersonen aus dem privaten Umfeld werden in ihrer pädagogischen Kompetenz gestärkt und dabei unterstützt, die Herausforderungen der Erziehungstätigkeit zu bewältigen. Dazu gehören insbesondere folgende Angebote: Beratung werdender Eltern; Beratung und Anleitung zur Pflege und Förderung von Säuglingen und Kleinkindern; Beratung und Anleitung in Erziehungs- und Entwicklungsfragen sowie bei familiären Problemen; ambulante und mobile sozialarbeiterische, psychotherapeutische, psychologische und sozialpädagogische Hilfen; stationäre Betreuung von Schwangeren und Müttern mit Kindern in Notsituationen. Kinder und Jugendliche werden bei der Bewältigung ihrer Probleme unterstützt und es wird ihre soziale Integration gefördert. Dazu gehören insbesondere folgende Angebote: Beratung bei altersspezifischen Fragen und Problemen; ambulante und mobile sozialarbeiterische, psychotherapeutische, psychologische und sozialpädagogische Hilfen; stationäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen. Präventivhilfen erfolgen bedarfsgerecht, leicht erreichbar und, wo dies zweckmäßig ist, auch aufsuchend. Die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Rahmen der Präventivhilfen ist unentgeltlich. Die Kosten für sonstige Präventivhilfen sind von den die Hilfeleistungen in Anspruch nehmenden Personen zu tragen, wobei auf Antrag ein Kostenzuschuss gewährt werden kann.
Leistungen bei Unterbringung in betreuten Wohngemeinschaften (alternative Wohnformen)
Vorarlberg
Kann eine Person die Kosten für Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft (alternativen Wohnform) mit den vorhandenen finanziellen Mitteln nicht selbst tragen (finanzielle Hilfsbedürftigkeit) und liegt zudem eine sachliche Hilfsbedürftigkeit vor, besteht Anspruch auf Sozialleistungen in Höhe des Differenzbetrages. Der anerkannte Aufwand umfasst Unterkunft, Verpflegung und Betreuung. Die Abgeltung erfolgt in Form festgelegter Tagsätze direkt an den Rechtsträger der Einrichtung. Sonderkosten (z. B. Taschengeld, Bestattungskosten oder sonstige besondere Bedarfe) können im Einzelfall nach Bedarf bewilligt werden. Beim Vermögenseinsatz ist zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und stationären Betreuungseinrichtungen mit ganztägigen Pflege- und Betreuungsleistungen sowie stationären Betreuungseinrichtungen ohne ganztägigen Pflege- und Betreuungsleistungen zu unterscheiden: In stationäre Pflegeeinrichtungen sowie stationären Betreuungseinrichtungen mit ganztägigen Pflege- und Betreuungsleistungen ist ausschließlich das Einkommen einzusetzen, das vorhandene Vermögen bleibt unberücksichtigt. In stationären Betreuungseinrichtungen ohne ganztägigen Pflege- und Betreuungsleistungen ist das Einkommen sowie das vorhandene Vermögen einzusetzen. Unberücksichtigt bleiben jedoch ein Freibetrag von 10.000 Euro sowie ein kleines Eigenheim (Eigentumswohnung), sofern dieses dem Ehepartner oder der Ehepartnerin, dem eingetragenen Partner oder der eingetragenen Partnerin oder einem Kind zur Deckung des unmittelbaren Wohnbedarfs dient.
Leistungen für Menschen mit Suchtgefährdung und Suchterkrankung
Oberösterreich
Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Verhinderung bzw. Reduktion der gesundheitlichen und sozialen Schäden im Zusammenhang mit dem Konsum von psychoaktiven Substanzen bzw. Suchterkrankungen. Diese Angebote dienen in erster Linie der Stabilisierung, der sozialen Integration bzw. Reintegration von Substanzkonsument/innen bzw. Suchtkranken. Es werden angeboten: Befristete Nachsorge (§ 17 Abs.3 Ziff.5 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Befristete, hochschwellige, abstinenzorientierte Wohnangebote für volljährige alkohol- und/oder suchtkranke Personen, die entweder wohnungslos sind oder aus instabilen Wohnsituationen kommen (Akutfälle). Beratung: (§ 17 Abs.3 Ziff.1 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Suchtberatung bietet Hilfestellung bei der Bewältigung von sozialen, psychischen, rechtlichen und medizinischen Problemen und unterstützt Betroffene und Angehörige auf der Suche nach neuen Möglichkeiten im Umgang mit der Suchterkrankung. Beratung passiert sowohl suchtbegleitend als auch abstinenzorientiert. Wohnangebote: Vollbetreute Nachsorge (§ 12 Abs.2 Ziff.2 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Teilbetreute Nachsorge (§ 12 Abs.2 Ziff.1 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Informationen zu Wohnangeboten für Menschen mit Suchterkrankung finden Sie im Leistungsangebot 1023126-Wohnen. Mobile Nachsorge (§ 14 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) Mobiles Betreuungsangebot für Erwachsene mit Suchterkrankung, die Motivation zur Abstinenz aufweisen. Informationen zu mobilen Betreuungsangeboten für Suchtkranke finden Sie im Leistungsangebot 1022979-Mobile Betreuung und Hilfe.