Leistungen bei Unterbringung in Pflegeheimen Link zur Förderung kopieren

  • Kann eine Person die Kosten für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) aufgrund ihres Einkommens nicht selbst tragen (finanzielle Hilfsbedürftigkeit) und liegt zudem eine sachliche Hilfsbedürftigkeit vor, besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen in Höhe des Differenzbetrages.
  • Der anerkannte Aufwand umfasst Unterkunft, Verpflegung, Betreuung sowie angemessene Pflege. Die Abgeltung erfolgt in Form festgelegter Tagsätze direkt an den Rechtsträger der Einrichtung. Sonderkosten (z. B. Taschengeld, Bestattungskosten oder sonstige besondere Bedarfe) können im Einzelfall nach Bedarf bewilligt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloss Gayenhofplatz 2
6700 Bludenz
+43 5552 6136 51412
bhbludenz@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/bhbludenz

Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Bahnhofstraße 41
6900 Bregenz
+43 5574 4951 52415
bhbregenz@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/bhbregenz

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
Klaudiastraße 2
6850 Dornbirn
+43 5572 308 53413
bhdornbirn@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/bhdornbirn

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
Schloßgraben 1
6800 Feldkirch
+43 5522 3591 54419
bhfeldkirch@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/bhfeldkirch

Rechtsgrundlage

Sozialleistungsgesetz (SLG), LGBL.Nr. 81/2020 idgF, Sozialleistungsverordnung (SLV), LGBL.Nr. 16/2021 idgF

Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1079359

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