Leistungen bei Unterbringung in betreuten Wohngemeinschaften (alternative Wohnformen) Link zur Förderung kopieren

  • Kann eine Person die Kosten für Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft (alternativen Wohnform) mit den vorhandenen finanziellen Mitteln nicht selbst tragen (finanzielle Hilfsbedürftigkeit) und liegt zudem eine sachliche Hilfsbedürftigkeit vor, besteht Anspruch auf Sozialleistungen in Höhe des Differenzbetrages.
  • Der anerkannte Aufwand umfasst Unterkunft, Verpflegung und Betreuung.
  • Die Abgeltung erfolgt in Form festgelegter Tagsätze direkt an den Rechtsträger der Einrichtung. Sonderkosten (z. B. Taschengeld, Bestattungskosten oder sonstige besondere Bedarfe) können im Einzelfall nach Bedarf bewilligt werden.
  • Beim Vermögenseinsatz ist zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und stationären Betreuungseinrichtungen mit ganztägigen Pflege- und Betreuungsleistungen sowie  stationären Betreuungseinrichtungen ohne ganztägigen Pflege- und Betreuungsleistungen zu unterscheiden:
    • In stationäre Pflegeeinrichtungen sowie stationären Betreuungseinrichtungen mit ganztägigen Pflege- und Betreuungsleistungen ist ausschließlich das Einkommen einzusetzen, das vorhandene Vermögen bleibt unberücksichtigt.
  • In stationären Betreuungseinrichtungen ohne ganztägigen Pflege- und Betreuungsleistungen ist das Einkommen sowie das vorhandene Vermögen einzusetzen. Unberücksichtigt bleiben jedoch ein Freibetrag von 10.000 Euro sowie ein kleines Eigenheim (Eigentumswohnung), sofern dieses dem Ehepartner oder der Ehepartnerin, dem eingetragenen Partner oder der eingetragenen Partnerin oder einem Kind zur Deckung des unmittelbaren Wohnbedarfs dient.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloss Gayenhofplatz 2 6700 Bludenz
+43 5552 6136 51412
bhbludenz@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/bhbludenz

Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Bahnhofstraße 41 6900 Bregenz
+43 5574 4951 52415
bhbregenz@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/bhbregenz

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
Klaudiastraße 2 6850 Dornbirn
+43 5572 308 53413
bhdornbirn@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/bhdornbirn

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
Schloßgraben 1 6800 Feldkirch
+43 5522 3591 54419
bhfeldkirch@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/bhfeldkirch

Rechtsgrundlage

Sozialleistungsgesetz (SLG), LGBL.Nr. 81/2020 idgF, Sozialleistungsverordnung (SLV), LGBL.Nr. 16/2021 idgF

Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1079565

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