Förderung der Ausbildung in Sozialbetreuungsberufen
Vorarlberg
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Ausbildungen in Sozialbetreuungsberufen mit dem Ziel, diese Ausbildungen durch strukturelle und finanzielle Anreize attraktiver zu gestalten. Die Finanzierung erfolgt über Zweckzuschüsse des Bundes. Die Förderung wird bis zum 31. Dezember 2028 gewährt. Einen Ausbildungszuschuss erhalten Personen, die zwischen 1. September 2022 und 31. Dezember 2028 eine Ausbildung in einem der folgenden Bereiche absolvieren: Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege Pflegefachassistenz (PFA) Pflegeassistenz (PA) Diplom- oder Fach-Sozialbetreuung in den Bereichen Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit oder Behindertenbegleitung Der Ausbildungszuschuss wird längstens bis 31. Dezember 2028 ausbezahlt. Keinen Anspruch haben Personen, die bereits bestimmte Leistungen des AMS bzw. der Arbeitslosenversicherung beziehen, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Fachkräftestipendium oder Weiterbildungs-/Bildungsteilzeitgeld. Auch Personen, die im Rahmen eines Nostrifizierungsverfahrens nur einzelne Ausbildungsfächer absolvieren, erhalten keinen Ausbildungszuschuss.