Kostenzuschüsse für Pflegeeltern (ehemalige Pflegepersonen)
Steiermark
Vormalige Pflegepersonen, welchen vom Gericht die Pflege und Erziehung übertragen wurde, fallen aus dem Pflegepersonenbegriff heraus, da keine volle Erziehung mehr vorliegt und verlieren ihren Anspruch auf Pflegekindergeld. Da diese Konstellation im Sinne der betroffenen Kinder und Jugendlichen geradezu gewünscht ist, können solche Familien, durch einen Kostenzuschuss – maximal in Höhe des Pflegekindergeldes – unterstützt werden. Die Höhe der Zuschussleistung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Pflegekindergeld und der Eigenleistung. Dies ist jener Betrag, den die zivilrechtlich zum Unterhalt Verpflichteten als Kostenersatz zu leisten hätten, würde die Unterbringung bei Pflegepersonen im Rahmen der vollen Erziehung erfolgen.