Angebote für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen
Vorarlberg
Ist zu erwarten, dass die Gefährdung eines Kindes oder einer jugendlichen Person nur durch eine Betreuung außerhalb der Familie oder des sonstigen bisherigen Wohnumfeldes abgewendet werden kann, dann ist Kindern und Jugendlichen eine volle Erziehung in einer Kriseneinrichtung zu gewähren. Die volle Erziehung umfasst die Ausübung der Pflege und Erziehung und kann in sozialpädagogischen Einrichtungen (je nach Alter - Kriseneinrichtung für Kinder oder für Jugendliche) erfolgen. Wenn sie nicht in der regulären Krisenwohngruppe aufgenommen werden können und eine Kooperation verweigern, ist auch eine basale Versorgung (Teilbetreuung) von Jugendlichen in einer Notsituation über die Krisenwohngruppe für Jugendliche möglich. Weiters steht Jugendlichen in Krisensituationen ab dem 14. Lebensjahr eine "Jugendnotschlafstelle" zur Übernachtung und für eine "Basisversorgung" (duschen, essen, Kleidung waschen und eintauschen) zur Verfügung. Außerhalb der Dienstzeiten der Kinder- und Jugendhilfe Abteilungen der Bezirkshauptmannschaften (Nacht/Wochenende/Feiertage) steht Familien, sowie deren Kindern und Jugendlichen, das Angebot eines "Familienkrisendienstes" zur Verfügung. Dieser klärt die Situation der Minderjährigen vor Ort ab und sorgt dafür, dass deren Wohl sichergestellt ist.