<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><rss version="2.0" xmlns:tpLaRss="https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/laRss/"><channel><title><![CDATA[Förderungen zum Thema Kinder-, Jugendwohlfahrt]]></title><link>https://transparenzportal.gv.at/tdb/</link><description>Informationen über Förderungen</description><language>de</language><copyright>Transparenzportal</copyright><pubDate>Tue, 07 Apr 2026 07:08:28 +0200</pubDate><image><url>https://transparenzportal.gv.at/tdb/faces/jakarta.faces.resource/logo_tp.svg?ln=img</url><title><![CDATA[Transparenzportal.gv.at]]></title><link>https://transparenzportal.gv.at</link></image><item><title><![CDATA[Care Leaver]]></title><description><![CDATA[<p>Individuelle Beratungsleistungen für junge Erwachsene bis längstens zur Vollendung des 24. Lebensjahres im Anschluss an eine Betreuung durch eine sozialpädagogische Einrichtung.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1079185.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1079185.html</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2026 11:02:14 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Finanzielle Unterstützung zur Unterbringung in Pflegefamilien]]></title><description><![CDATA[<p>Finanzielle Unterstützung in Form eines monatlichen Pflegegeldes sowie einer einmaligen Ausstattungspauschale für Pflegeeltern zur Unterbringung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist und/oder eine Unterstützung der Erziehung zur Sicherung des Kindeswohls nicht ausreicht bzw. die Eltern nicht mehr oder nur vorübergehend nicht in der Lage sind, für das Kind zu sorgen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029529.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029529.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:50:43 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Hilfen für junge Erwachsene]]></title><description><![CDATA[<p>Jungen Erwachsenen können ambulante Hilfen und Hilfen durch Betreuung bei nahen Angehörigen, bei Pflegepersonen oder in sozialpädagogischen Einrichtungen gewährt werden, wenn zum Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres bereits Erziehungshilfen gewährt werden und dies zur Erreichung der im Hilfeplan definierten Ziele dringend notwendig ist.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073683.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073683.html</guid><pubDate>Tue, 17 Mar 2026 16:38:38 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Jugendbeschäftigungsprojekt Easy]]></title><description><![CDATA[<p>Projekt für Jugendliche/KlientInnen der Kinder- und Jugendhilfe, die sich weder in einer beruflichen Ausbildung befinden, noch durch bereits bestehende (höherschwellige) arbeitsmarktpolitische Projekte erreicht werden können. Vorbeugende niederschwellige Hilfe zur Förderung der Arbeitsmarktintegration.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1017045.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1017045.html</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2026 12:38:37 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Kinderschutzarbeit in Kinderschutzzentren]]></title><description><![CDATA[<p>Für Kinder, die Opfer von Gewalt (auch sexueller Gewalt) geworden sind, werden in spezialisierten Einrichtungen (Kinderschutzzentren) Beratung und therapeutische Hilfe angeboten. Die Hilfestellung umfasst auch Arbeit mit Angehörigen sowie mit Personen aus helfenden Berufen im Umfeld dieser Kinder, nicht aber die Beherbergung von Kindern in bedrohlichen Krisensituationen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029032.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029032.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:48:41 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Kinder- und Jugendhilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Förderung von Vereinstätigkeit, die sozial oder finanziell bedürftigen behinderten oder nicht behinderten, sowie von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen zugutekommt:  Ferienaktionen, Freizeitaktivitäten für bedürftige Kinder und Jugendliche, Angebote von Hilfen zur Pflege und Erziehung für werdende Eltern und Eltern, Maßnahmen der Integration behinderter Kinder im außerschulischen Bereich, Präventionsarbeit und Hilfsangebote bei Gewalt und sexuellem Missbrauch</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Bund]]></tpLaRss:authority><tpLaRss:budgetiertesVolumen ><![CDATA[0,4 Mio. Euro]]></tpLaRss:budgetiertesVolumen ><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1000744.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1000744.html</guid><pubDate>Mon, 29 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Leistungen für Pflegekinder, Bgld KJHG]]></title><description><![CDATA[<p>Die Bezirksverwaltungsbehörde als Kinder- und Jugendhilfeträger gewährt Pflegepersonen die im Rahmen der vollen Erziehung (§ 32) ein Pflegekind betreuen, zur Abgeltung des mit der Pflege und Erziehung verbundenen Aufwandes ein pauschaliertes Pflegekindergeld.</p>
<p>Die Landesregierung hat durch Verordnung die Höhe des Pflegekindergeldes festzulegen. Die Höhe des Pflegekindergeldes ist so festzusetzen (Richtsätze), dass für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr im Hinblick auf den altersgemäß steigenden Betreuungsaufwand ein monatlicher Zuschlag von 10% zum Pflegekindergeld zu leisten ist.</p>
<p>Im Einzelfall ist auf Antrag der Pflegeperson ein über den monatlichen Sachaufwand hinausgehender Sonderbedarf für ihr Pflegekind bescheidmäßig zu gewähren, wenn das Wohl des Pflegekindes besondere Betreuungsmaßnahmen oder durch sonstige Bedürfnisse erhöhte Aufwendungen erfordert. Der Sonderbedarf wird vom Kinder- und Jugendhilfeträger erst nach schriftlichem Antrag und vor Inanspruchnahme der Leistung unter Bekanntgabe der voraussichtlichen Kosten genehmigt. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung ist dem Kinder- und Jugendhilfeträger vor Gewährung des Sonderbedarfs durch Vorlage der entsprechenden Belege nachzuweisen.</p>
<p>Die Kosten für eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Pflegepersonen sollen vom Kinder- und Jugendhilfeträger über deren Antrag übernommen werden, wenn keine anderweitige Möglichkeit zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung besteht.</p>
<p>Nahen Angehörigen kann im Rahmen der vollen Erziehung unter Berücksichtigung ihrer sozialen Verhältnisse und allfälliger Unterhaltspflichten ein Pflegebeitrag in Höhe des Pflegekindergeldes gewährt werden.</p>
<p>Die Landesregierung kann durch Verordnung nähere Regelungen über die Auszahlung und Aliquotierung des Pflegekindergeldes und des Sonderpflegekindergeldes festlegen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073741.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073741.html</guid><pubDate>Wed, 01 Apr 2026 13:15:00 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Mobile Jugendarbeit/Streetwork]]></title><description><![CDATA[<p>Diese Leistung umfasst aufsuchende Jugendarbeit mit sekundär und tertiär präventivem Auftrag und richtet sich an jugendliche Einzelpersonen und Gruppen, die kaum oder gar nicht im Stande sind, ortsfeste Angebote wie Beratungsstellen von sich aus in Anspruch zu nehmen. Arbeitsschwerpunkte liegen auf Angeboten, bisher eingesetzte, z. T. destruktive Konfliktlösungsstrategien als solche erkennen zu können und über besser geeignete Alternativen verfügen zu lernen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029065.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029065.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:48:41 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Niederschwellige Jugendberatungsstellen]]></title><description><![CDATA[<p>Es handelt sich dabei um spezielle Beratungs- und Therapieangebote für Jugendliche in niederschwelligen Einrichtungen, die in einer Region eine schwerpunktartige, auf den regionalen Bedarf ausgerichtete Funktion ausüben.</p>
<p>Sie bedürfen daher eines qualifizierten Fachpersonals für Einzelberatung und einer Infrastruktur, die unabhängig von Jugendtreffs, -clubs u. dgl. ist und nicht auf Aktivitäten außerschulischer Jugendarbeit ausgerichtet ist.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029008.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029008.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:48:41 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Streetwork im Bundesland Salzburg]]></title><description><![CDATA[<p>Bei Streetwork handelt es sich um eine aufsuchende Form der Sozialarbeit. Es werden Jugendliche betreut, die durch herkömmliche Methoden der Sozialarbeit nicht erreicht werden können. Beratung, Betreuung und Krisenintervention bei Jugendlichen, die besondere niederschwellige und aufsuchende Angebote der Kinder- und Jugendhilfe benötigen.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1017011.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1017011.html</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2026 12:29:28 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Unterbringung im Rahmen der vollen Erziehung - Krisenpflege]]></title><description><![CDATA[<ul> <li>Krisenpflegeplätze sind Pflegeverhältnisse, in denen die Übernahme eines Pflegekindes bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres, jedenfalls aber bis zur Beendigung der Volksschule, für maximal zwölf Wochen aufgrund einer besonderen Krisensituation in der Familie des Kindes erfolgt.</li> <li>Das Pflegekindergeld (Krisenpflegeeltern) ist Teil des Pflegekinderwesens und dieses beinhaltet alle Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, um einen Minderjährigen die nach seiner Persönlichkeit erforderliche Erziehung sowie die seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Berufsausbildung zu sichern. </li> <li>Das Pflegekindergeld für Krisenpflege umfasst folgende Förderung: Pflegeeltern von Kindern in einer vorübergehenden Krisensituation erhalten richtsatzgemäße laufende monatliche Geldleistungen (pro Kind und Tag) bzw. Sonderleistungen für besondere Betreuungsmaßnahmen. </li> </ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1032085.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1032085.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:47:42 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Unterbringung von Jugendlichen in Notschlafstellen]]></title><description><![CDATA[<p>Angeboten wird eine niederschwellige Notunterbringung für Jugendliche, die „auf der Straße leben“, sich in einer Krisensituation befinden und/oder keine andere Wohnmöglichkeit haben. </p> <p>Die Jugendnotschlafstelle bietet folgende Leistungen an:</p> <ul> <li>Unterkunft samt Körperpflegemöglichkeit</li> <li>Verpflegung (Abendessen und Frühstück)</li> <li>Beratung</li> <li>Hilfestellung</li> <li>Krisenintervention</li> <li>Weitervermittlung</li> </ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029461.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029461.html</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2026 13:48:06 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Unterstützung in der Erziehung, Bgld KJHG]]></title><description><![CDATA[<p>Ist das Kindeswohl gefährdet und ist zu erwarten, dass die Gefährdung auch bei Verbleib in der Familie oder im sonstigen bisherigen Wohnumfeld abgewendet werden kann, ist Kindern und Jugendlichen Unterstützung der Erziehung zu gewähren. Im Rahmen der Unterstützung der Erziehung können alle Hilfen eingesetzt werden, die die verantwortungsbewusste Pflege und Erziehung der Kinder und Jugendlichen fördern und verbessern.</p> <p>Unterstützung der Erziehung kann insbesondere gewährt werden durch:</p> <ol> <li>ambulante, mobile und teilstationäre Hilfen, insbesondere Beratungs- und Betreuungsangebote,</li> <li>Maßnahmen, die im Interesse oder zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erforderlich sind, zB regelmäßige Haus- oder Arztbesuche, und die Einschränkung von Kontakten mit Personen, die das Kindeswohl gefährden,</li> <li>Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach Beendigung der vollen Erziehung oder</li> <li>begleitende Betreuung von Kindern und Jugendlichen auch außerhalb der Familie oder des bisherigen Wohnumfelds.</li> </ol>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073758.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073758.html</guid><pubDate>Wed, 01 Apr 2026 13:15:00 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Unterstützung in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen]]></title><description><![CDATA[<p>Die Unterstützung der Erziehung soll vor allem dazu dienen, die Voraussetzungen für die Erziehung des Minderjährigen in der eigenen Familie zu verbessern. Sie umfasst eine Betreuung und Förderung des Minderjährigen sowie die Förderung der Erziehungskompetenzen der Familie.</p> <p>Folgende Leistungen werden u.a angeboten:</p> <ul> <li>therapeutisch ambulante Familienbetreuung</li> <li>sozialpädagogische Familienbetreuung</li> <li>Familienintensivbetreuung</li> <li>Einzelbetreuung</li> </ul> <p>Alle Leistungen können nur von anerkannten Trägern der freien Kinder und Jugendhilfe erbracht werden bzw. von qualifizierten Personen, die mit den Bezirksverwaltungsbehörden einen Werkvertrag abgeschlossen haben.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029495.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029495.html</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 10:50:43 +0200</pubDate></item><item><title><![CDATA[Volle Erziehung in Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe]]></title><description><![CDATA[<p>Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Kriseneinrichtungen, Sozialpädagogische Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche, Kinderdorf-Familien, Betreutes Wohnen, etc.) ist zu gewähren, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und/oder eine Unterstützung der Erziehung zur Sicherung des Kindeswohles nicht ausreicht (Tariffinanzierung &#43; Taschengeldregelung).</p> <p>Die Kinder und Jugendlichen erhalten in den diversen Wohnformen eine &#34;pflegerische&#34; Vollversorgung inkl. Taschengeld, sowie eine dauerhafte bzw. für die Zeit der Krise anhaltende erzieherische Betreuung und Förderung der Persönlichkeitsentwicklung.</p> <p>Die Leistungsangebote werden vom Land Salzburg selbst oder ausschließlich von anerkannten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe nach Erteilung einer Bewilligung zur Führung einer bestimmten Einrichtung iSd § 21 Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz erbracht.</p>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029446.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029446.html</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2026 13:43:27 +0100</pubDate></item><item><title><![CDATA[Volle Erziehung - Pflegekindergeld und Pflegebeitrag]]></title><description><![CDATA[<ul><li>Ist das Kindeswohl gefährdet und ist zu erwarten, dass die Gefährdung nur durch eine Betreuung außerhalb der Familie oder des sonstigen bisherigen Wohnumfeldes abgewendet werden kann, ist Kindern und Jugendlichen volle Erziehung bei Pflegepersonen bzw. nahen Angehörigen zu gewähren. Eine Übertragung der Pflege und Erziehung erfolgt im Regelfall im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Obsorgeberechtigten und dem Land Kärnten, wobei die Behörde auch von Amts wegen tätig werden kann.</li><li>
<div>
<div>Unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und allfälliger Unterhaltspflichten kann im Rahmen eines privaten Pflegeverhältnisses bzw. nahen Angehörigen ein Pflegebeitrag bis zur Höhe des Pflegekindergeldes gewährt werden (§ 32 Abs. 1 K-KJHG).</div>
</div>
</li><li>Pflegepersonen, die ein Pflegekind im Rahmen der vollen Erziehung betreuen, gebührt ein Pflegekindergeld. Die Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet über die Gewährung des Pflegekindergeldes mittels Bescheid (Abgeltung des mit der Pflege und Erziehung verbundenen Aufwandes).</li><li>Zu Beginn eines jeden Pflegeverhältnisses gebührt den Pflegepersonen zusätzlich zum Pflegekindergeld eine einmalige Ausstattungspauschale.</li><li>Weiters werden zusätzlich zum Pflegekindergeld Sonderleistungen gewährt, wenn durch besonderen Betreuungs- bzw. Sachbedarf erhöhte Kosten entstehen.</li></ul>]]></description><tpLaRss:authority><![CDATA[Land]]></tpLaRss:authority><link><![CDATA[https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1030089.html]]></link><guid>https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1030089.html</guid><pubDate>Tue, 17 Mar 2026 16:28:09 +0100</pubDate></item></channel></rss>