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Förderungen zum Thema Kinder-, Jugendwohlfahrt

Kriseninterventionsstelle/Krisenunterbringung
Steiermark
Beratungs- und Zufluchtsstelle mit angeschlossenem stationärem Bereich für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen. Den Kindern und Jugendlichen soll beraterisch und durch eine Unterbringung Halt gegeben werden; eine Verschlimmerung der Lage soll abgewendet werden. Basierend auf einer Abklärung der Situation wird die Krise genützt, um gemeinsam mit dem Kind/der/dem Jugendlichen (Eltern/Familie/n) tragfähige Perspektiven für die zukünftige Betreuungs- bzw. Versorgungsetappe zu entwickeln. Bei stationärer Betreuung hat die weitere Planung unter Einbeziehung der/des fallführenden (Dipl.-)SozialarbeiterIn der Bezirksverwaltungsbehörde sowie einem etwaigen, bereits tätigen HelferInnensystem, zu erfolgen. Die Einrichtung stellt ein niederschwelliges Angebot zur Verfügung: Telefonische Beratung als Anlaufstelle in Krisen, ambulanter Beratungs- und Aufenthaltsbereich, stationäre Abteilung (Aufenthalt bis zu maximal zwölf Wochen) mit ambulanter Nachbetreuung. Ziel: Ziel ist die Bereitstellung einer Zufluchtsmöglichkeit in Krisensituationen, welche rund um die Uhr erreichbar ist und Soforthilfe, eine unbürokratische Aufnahme, einen täterfreien Raum der Schutz bietet, die Erfüllung von Grundbedürfnissen (essen, schlafen, waschen) gewährleistet sowie bei der Planung und/oder Bereitstellung von kurz- bis mittelfristigen Hilfsmaßnahmen, Unterstützung anbietet. Ziel ist es auch, die Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer akuten Krisensituation zu unterstützen und die Entwicklung ihrer psychischen Stabilität zu fördern. Der Aufenthalt soll die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen Perspektiven zu entwickeln sowie Ressourcen zu stärken.
Therapeutische WG-Unterstützung
Steiermark
Bei der therapeutischen WG-Unterstützung handelt es sich um ein Zusatzunterstützungsangebot zur Herstellung eines therapeutischen Milieus bei Vorliegen von besonderen Problemen der Kinder und Jugendlichen auf Grund ihrer Vorgeschichte (siehe Zuweisungskriterien), in vorübergehenden Krisensituationen wie z.B. ständige Gewalttätigkeiten zwischen zwei oder mehreren Kinder und Jugendlichen in der WG; hohe destruktive Zerstörungswut, fehlende Über-Ich-Entwicklung oder Konsum von legalen und illegalen Drogen in der WG. Die Unterstützung sollte dazu dienen, die Situation vor Ort zu beruhigen und den Jugendlichen vor einer Entlassung und damit einer Entwurzelung und neuerlichem Beziehungsabbruch zu schützen. Die therapeutische WG-Unterstützung ist kein Ersatz für eine Psychotherapie, sie soll ein therapeutisches Milieu herstellen und dem privaten Kinder- und Jugendhilfeträger dadurch die Betreuung eines äußerst schwierigen Kindes/einer/eines äußerst schwierigen Jugendlichen ermöglichen. Die Mehrleistung der therapeutischen WGUnterstützung besteht einerseits aus der Herstellung eines therapeutischen Milieus durch einen dafür ausgebildete/n BetreuerIn und andererseits aus einer personellen und fachlichen Verstärkung des Betreuungspersonals, welches auf die besondere Problematik des Kindes/der/des Jugendlichen eingehen muss. Ziel: Die Herstellung eines therapeutischen Milieus unterstützt das Betreuungspersonal im Verstehen, dem Umgang und der Einbeziehung von Störungsbildern, Ressourcen, Gruppendynamik und ähnlichem sowie in der Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen durch die Betreuer in der Haltung ihnen gegenüber und in der Art und der strategischen Umsetzung von Interventionen. Dieses als therapeutisches Milieu verstandene Lebensumfeld wirkt im Sinne einer heilsamen Gegebenheit dauernd über den gesamten Aufenthalt. Die dazu notwendige Integration therapeutischen Wissens und therapeutischer Haltungen in alltägliches pädagogisches Handeln wird durch die prozessorientierte und psychotherapeutisch fachkompetente Anleitung mindestens 1x wöchentlich gewährleistet. Es werden innerhalb der Wohngemeinschaft Gruppenangebote realisiert und extern Gesprächsgruppen angeboten.