Flexible Hilfen Link zur Förderung kopieren

  • Flexible Hilfen sind passgenaue, flexible, ziel- und ressourcenorientierte Hilfen im Einzelfall sowie darauf bezogene fallübergreifende und fallunspezifische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Das Leistungsspektrum umfasst Präventiv- und Erziehungshilfen.
  • Bei den Leistungserbringern handelt es sich um nach den Bestimmungen des StKJHG bewilligte Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.
  • Diese werden vom Kinder- und Jugendhilfeträger auf Grundlage des Hilfeplans mit der flexiblen Hilfe beauftragt  und gestalten die Hilfe im Betreuungsplan aus, um die Ziele gemeinsam mit der Familie umzusetzen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
8010 Graz Hofgasse 12

abteilung11@stmk.gv.at

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Kinder- und Jugendhilfe, StKJHG, StKJHG-DVO, B-KJHG 2013

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1078732

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