Erziehungshilfen Link zur Förderung kopieren

  • Zu den Erziehungshilfen zählen die Unterstützung der Erziehung und die volle Erziehung. Beide Arten der Erziehungshilfen können im Einzelfall sowohl freiwillig  als auch gegen den Willen der Eltern (oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauten Personen) gewährt werden.
  • Unterstützung der Erziehung wird gewährt, wenn davon auszugehen ist, dass eine Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen trotz eines Verbleibs in der Familie (im bisherigen Wohnumfeld) abgewendet werden kann.
  • Sie umfasst insbesondere alle ambulanten und mobilen Hilfen wie Interdisziplinäre Frühförderung, Familienhilfe, Klinisch-Psychologische Behandlung, Psychotherapie und Tagesmütter/Tagesväter im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.  Die Leistung Familienintensivbegleitung ist als stationäre Hilfe konzipiert. Die Inanspruchnahme von Hilfen der Unterstützung der Erziehung ist unentgeltlich.
  • Volle Erziehung kommt immer dann in Betracht, wenn aufgrund des festgestellten Gefährdungspotentials ein Verbleib in der Familie – eventuell auch nur temporär – nicht möglich ist. Sie umfasst die Betreuung in sozialpädagogischen Einrichtungen oder bei Pflegepersonen. Zu den Kosten der vollen Erziehung haben die zivilrechtlich zum Unterhalt Verpflichteten einen Kostenersatz zu leisten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
8010 Graz Hofgasse 12

abteilung11@stmk.gv.at

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Kinder- und Jugendhilfe, StKJHG, StKJHG-DVO, B-KJHG 2013

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078757

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