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Förderungen zum Thema Behinderung

Vollzeitbetreutes Wohnen für psychisch beeinträchtigte Menschen
Steiermark
Durch das Angebot einer vollzeitbetreuten und gemeindenahen Gemeinschaftswohnform muss es Menschen mit schweren bzw. chronischen psychischen Erkrankungen, die dieser Betreuungsform bedürfen, ermöglicht werden, ein Betreuungsangebot vorzufinden, das ein möglichst hohes Ausmaß an Lebensqualität gewährleistet. Das Leben in der Gemeinschaft hat Beziehungsfähigkeit zu fördern und einer sozialen Isolation entgegenzuwirken. Durch gezielte Interventionen von fachlich qualifiziertem Personal sowie durch die strukturelle Ausrichtung des Betreuungsangebotes an eine möglichst normalisierte Lebensform (Normalisierungsprinzip) wird die soziale Rehabilitation und Reintegration gefördert. Zentrales Element dieser Betreuungsform ist die Beziehungsarbeit, wobei Beziehungs- und Betreuungskontinuität durch ein BezugsbetreuerInnensystem gewährleistet werden muss. Die Schaffung eines positiven sozialen Wohnklimas, welches der Möglichkeit von Gemeinschaftsaktivitäten wie auch dem Bedürfnis nach Rückzug und privater Intimität Rechnung trägt, soll den Rahmen für die Unterstützungsleistungen darstellen. Die Betreuungsdauer richtet sich nach dem Betreuungsbedarf der einzelnen Personen. Die zu betreuenden Personen kommen für ihren Lebensunterhalt selbst auf. Ziel: Psychisch erkrankten Menschen soll durch sozialpsychiatrische Betreuung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich wird eine Stabilisierung und Verbesserung von psychischem und sozialem Wohlbefinden angestrebt. Die Förderung gesunder Persönlichkeitsanteile soll das Fortschreiten von Chronifizierung verhindern. Dadurch sollen stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken verringert, Heimaufenthalte vermieden und gegebenenfalls ein Übergang in eigenständigere Wohnformen ermöglicht werden.
Wohnen
Oberösterreich
Die Förderungen Wohnen in einer Wohnung oder Wohngemeinschaft, mit der je nach Eigenart der Beeinträchtigung erforderlichen Betreuung und Hilfe Wohnen in einem Wohnheim mit der je nach Eigenart der Beeinträchtigung erforderlichen Betreuung und Hilfe das Kurzzeitwohnen das Übergangswohnen (als Sonderform) sollen Menschen mit Beeinträchtigungen jeden Alters, die in ihrem bisherigen Umfeld vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr leben können oder wollen und Unterstützung benötigen eine Wohn- und Betreuungsmöglichkeit bieten. Spezielle Wohnangebote für Menschen mit Suchterkrankungen ab dem Erreichen der Volljährigkeit als: Vollbetreute Nachsorge (§ 12 Abs.2 Ziff.2 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) als unbefristetes Wohnangebot (Aufgrund der schwerwiegenden und zum Teil bereits chronifizierten Krankheitsbilder). Dieses Angebot entspricht der Leistungsform: Wohnen (vollbetreut) in einem Wohnheim. Teilbetreute Nachsorge (§ 12 Abs.2 Ziff.1 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF) als un-/befristetes Wohnangebot mit verpflichtender Beschäftigung (im Rahmen des Wohnkonzepts) für Personen, die Motivation zur Abstinenz aufweisen. Dieses Angebot entspricht der Leistungsform Wohnen (teilbetreut) in Wohnungen oder Wohngemeinschaften. Förderempfänger sind die Trägerorganisationen, die Sachleistungen im Bereich Wohnen für beeinträchtigte Personen erbringen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.