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Förderungen zum Thema Aus, Weiterbildung

Filmförderung: Österreichisches Filminstitut
Österreich
Gefördert wird Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Herstellung, Vermarktung und berufliche Weiterbildung von im Filmwesen, künstlerisch, technisch oder kaufmännisch tätigen Personen, sowie sonstige Verbreitungsmaßnahmen. Ziel der Filmförderung ist es, a) die Herstellung, die Verbreitung und Vermarktung österreichischer Filme zu unterstützen, die geeignet sind, sowohl entsprechende Publikumsakzeptanz als auch internationale Anerkennung zu erreichen und dadurch die Wirtschaftlichkeit, die Qualität, die Eigenständigkeit und die kulturelle Identität des österreichischen Filmschaffens zu steigern, b) die kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und internationalen Belange des österreichischen Filmschaffens zu unterstützen, insbesondere durch Maßnahmen zur Nachwuchsförderung sowie durch Erstellung eines jährlichen Filmwirtschaftsberichts, c) die internationale Orientierung des österreichischen Filmschaffens und damit die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des österreichischen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern, insbesondere durch die Förderung der Präsentation des österreichischen Films im In- und Ausland, d) österreichisch-ausländische Koproduktionen zu unterstützen, e) die Zusammenarbeit zwischen der Filmwirtschaft und den Fernsehveranstaltern zur Stärkung des österreichischen Kinofilms zu unterstützen, f) auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder (Regionalförderungen) hinzuwirken.
Förderung der Ausbildung in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen
Burgenland
Die demografische Entwicklung zeigt ein Ansteigen der älteren Bevölkerung. Mit einer älteren Bevölkerung gehen auch erhöhte Pflege- und Betreuungsbedarfe und damit vermehrt Bedarfe an Pflegeleistungen einher. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, die Ausbildung zu Pflegeberufen attraktiv zu gestalten, so dass der entsprechende Personalbedarf in den kommenden Jahren gedeckt und damit die Bevölkerung im Burgenland auch weiterhin mit qualitativ hochwertigen Pflegeleistungen versorgt werden kann. Das Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011 bis 2028 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG), BGBl. I Nr. 57/2011, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 170/2023, sieht gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 PFG die Fortführung des monatlichen Ausbildungsbeitrages für Pflegeausbildungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz – PAusbZG, BGBl. I Nr. 105/2022, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 185/2022, vor. Das Land Burgenland kann als Träger von Privatrechten eine Förderung von Pflegeauszubildenden in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen gewähren. Ziel der Förderung ist es, Ausbildungen in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe zu gewinnen. Die Steigerung der Attraktivität der Ausbildung ist eine Strategie, um der bestehenden Personalproblematik entgegenzuwirken. Für die nähere Ausgestaltung der Förderleistung, insbesondere zur Bestimmung der Fördervoraussetzungen und zur Festlegung der Förderhöhe, wurden die nachstehenden Richtlinien erlassen.