Schulung von oö. Gemeindefunktionären; Beiträge für Bildungs-, Service- und Informationsarbeit
Oberösterreich
Gefördert wird die Bildungs-, Service- und Informationsarbeit für die Mitglieder von Gemeinderäten. Das erfolgt durch Beiträge zu den Schulungs-, Personal- und Infrastrukturkosten der Bildungseinrichtungen der Parteien bzw., sofern eine solche Bildungseinrichtung nicht existiert, der örtlichen Wählergruppen (Fraktionen) vertreten durch die Fraktionsobfrau bzw. den Fraktionsobmann. Mandatare ohne Fraktionszugehörigkeit erhalten den Schulungsbeitrag persönlich.