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Förderungen zum Thema Aus, Weiterbildung

Integrierter Pflanzenschutz
Österreich
Förderungsziele 1. Umweltschonende landwirtschaftliche Produktion unter dem Aspekt der Sicherung und Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Produkte durch Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes; Einführung diesbezüglicher Erkenntnisse in die Praxis. 2. Anwendung von integrativen Pflanzenschutzverfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf ein notwendiges Maß beschränkt wird. Förderungsgegenstände 1. Pflanzenschutzdienst a. Betrieb von Warndienst- oder Wetterstationen sowie erforderliche Erhebungen und b. Nachrichtenübermittlung; c. Betrieb von Schädlingsbekämpfungsstationen oder gleichartiger Einrichtungen (ganzjährig). 2. Pflanzenschutzmaßnahmen a. Freihaltung der Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebiete von Virosen, virusähnlichen Krankheiten und/oder anderen Krankheiten sowie deren Überträger in Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebieten; b. Eindämmung von Schadorganismen, durch welche lokal große Ernteverluste und gefährliche Verbreitungsherde entstehen können; 3. Schulung oder Weiterbildung auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes a. Fach- und zielspezifische Veranstaltungen auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes, soweit diese nicht im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden; b. Erstellung und Ankauf von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien, soweit diese nicht im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden; c. Untersuchungen und Prüfungen, die zur Schaffung von fachspezifischen Schulungsunterlagen erforderlich sind; d. Erstellung und Ankauf von zulassungsrelevanten fachspezifischen Daten zur Schließung von Lückenindikationen.
Karriereförderung d. Jungen Akademie
Österreich
Die Junge Akademie ist bestrebt, ihren Mitgliedern optimale Möglichkeiten zur Karriereförderung zukommen zu lassen, um sie für besondere wissenschaftliche Leistungen, für Führungsaufgaben und für die Lehrtätigkeit bestmöglich zu qualifizieren. Dies kann zum Beispiel durch Softskill-Seminare oder Einzelcoachings geschehen, ebenso durch die Unterstützung von wissenschaftlichen Aktivitäten und Forschungsprogrammen, die für die Karriereentwicklung zentral sind und nicht ohne weiteres anderweitig finanziert werden. Mitglieder der Jungen Akademie können eine Karriereförderung bis zu maximal € 8.000,- beantragen. Die folgenden Leistungen können gefördert werden: Maßnahmen zur akademischen Karriereentwicklung, die durch professionelle Wissenschaftsberater/innen zu folgenden Themen durchgeführt werden: Einzelcoachings, die der Karriereplanung, wissenschaftlichen Neuorientierung und Vorbereitung von Hearings und Berufungsverfahren dienen Workshops zu Teambuilding, Konfliktmanagement im Team, Medientraining und Gender & Diversity. Publikationsförderung, das heißt Druckkostenzuschüsse und Open Access Gebühren, die nicht oder nur teilweise durch andere Förderungen abgedeckt werden Förderung von Pilotprojekten der Grundlagenforschung und Anschubfinanzierungen von Projektideen der Grundlagenforschung, z.B. durch Literaturakquise Werkverträge zur Datenerhebung Material- und Servicekosten für Analysen/Messungen Ankauf von unmittelbar benötigter technischer Ausstattung Unterstützung von wissenschaftlichen Veranstaltungen – einschließlich Wissenschaftskommunikation und -vermittlung (z. B. Outreach, Vorträge, Workshops in Schulen), die durch Mitglieder der Jungen Akademie veranstaltet werden (Raummiete und Technik, Eventbetreuung, Reisekosten, Unterbringung, Catering, Bewerbungskosten). Für Reise- und Bewirtungskosten gelten sinngemäß die allgemeinen Regelungen der ÖAW. Unterstützung bei Vereinbarkeit von Beruf und familiären Verpflichtungen (z. B. Kinderbetreuungskosten, die im Zusammenhang mit Junge Akademie Aktivitäten entstehen und nicht auf zumutbare Weise vermeidbar sind). Es sind nur jene Kosten förderwürdig, die vom beantragenden Mitglied der Jungen Akademie selbst getragen werden. Mit Mitteln der Karriereförderung dürfen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten finanziert, unterstützt oder gefördert werden. Die Karriereförderung dient ausschließlich der Förderung der konkreten Person, die sie beantragt. Scheidet das geförderte Mitglied der Jungen Akademie (vorzeitig) aus der Jungen Akademie aus, hat es die geförderten Kosten anteilig zurückzuzahlen.