Zuschüsse nach dem Pflegefondsgesetz zur Attraktivierung der Ausbildung von Pflege- u. Sozialberufen
Steiermark
Für alle Personen, die sich in der Steiermark in einer Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege befinden, ebenso für alle Studierende an der FH JOANNEUM, Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege, sowie alle Auszubildende in einem Lehrgang zur Pflegeassistenz oder Auszubildende zu den Sozialbetreuungsberufen Fach- oder Diplomsozialbetreuerin bzw. Fach- und Diplomsozialbetreuer, besteht in der Steiermark die Möglichkeit, um einen monatlichen Ausbildungsbeitrag in der Höhe von € 600,- (indexiert) anzusuchen. Ebenso umfasst vom Ausbildungsbeitrag sind Schülerinnen und Schüler im Rahmen des berufsbildenden Schulwesens zu den Berufen nach dem GuKG (HLPS) für die Dauer der zu absolvierenden Pflegepflichtpraktika. Weiterführende Informationen