Naturschutz, Landschaftsentwicklung sowie die Pflege der Kulturlandschaft
Vorarlberg
Als Fördermaßnahmen allgemeiner Art kommen in Frage: Anwendungsorientierte Grundlagenermittlung, Zielfindungsprozesse, Maßnahmenplanung und Evaluation auf naturkundlichem, wirtschaftlichem, rechtlichem, politischem und administrativem Gebiet in Bezug auf die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung Beratung, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Errichtung und Instandhaltung von Einrichtungen, die diesem Zweck dienen Pflege, Betreuung, Beobachtung, Instandhaltung, Verbesserung, Sanierung und Errichtung von ökologisch oder ästhetisch wertvollen Naturobjekten Nutzungsverzichte und Nutzungsänderungen, Vermeidung oder Minderung von Eingriffen sowie Beseitigung oder Minderung bestehender Beeinträchtigungen im Interesse des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung. Als besondere Förderungsmaßnahmen kommen in Frage Umstellung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zur Verbesserung von Biotopstrukturen Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen zur Verbesserung von Biotopstrukturen Pflege von Streue- und Magerwiesen Erhaltung von Bauwerken mit besonderer landschaftsästhetischer Bedeutung. Förderwerber sind Gemeinden, Vereine und sonstige natürliche oder juristische Personen.