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Förderungen zum Thema Kima-, Umwelt-, Natur-, Artenschutz

LIFE-Natur-Projekt „LIFE WILDisland – Danube Wild Island Habitat Corridor“
Österreich
Zum Erhalt der „letzten wilden Inseln“ haben die Schutzgebiete an der Donau (Netzwerk DANUBEPARKS) unter Koordination des Nationalpark Donau-Auen gemeinsam mit Wasserstraßenverwaltungen, Forstverwaltungen und Kraftwerksbetreibern das LIFE WILDisland Projekt gestartet. Dabei wird an 34 Donauinseln durch umfassende Revitalisierungsmaßnahmen wieder ein natürlicher Zustand hergestellt. Bis 2027 werden 14,2 Millionen Euro für die Revitalisierung von 48 km Fließgewässer und 1.267 ha Flusslandschaft investiert. In Österreich werden die Pilotmaßnahmen gemeinsam von Nationalpark Donau-Auen, viadonau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft sowie VERBUND umgesetzt. Donauweite Verbesserung und Wiederherstellung von Auwäldern mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae). In allen Donauländern werden insgesamt 34 Inseln mit Fläche von 1.236 ha wiederhergestellt, was sich direkt positiv auf die Lebensräume von 91E0* auswirkt. Die Umsetzung von drei Inselrenaturierungsmaßnahmen in Abschnitten der Oberen Donau, die stark von der Wasserkraft betroffen sind, trägt zu einer besseren ökologischen Kohärenz bei und zur Wiederherstellung von 91E0* Auwäldern auf 102 ha. Die sektorübergreifende Zusammenarbeit mit den Wasserstraßenverwaltungen ermöglicht die Umsetzung von fünf ökologischen Bauingenieurprojekten und die Optimierung der Schifffahrt, was zu einer Revitalisierung der Flussdynamik und zur Wiederherstellung der hydrologischen Regime für 91E0* Schwemmwälder von 437 ha beiträgt. Sedimentmanagement in der mittleren und unteren Donau (drei Maßnahmen): Wiederherstellung von 6 Inseln und Lebensräume von 91E0* auf 376 ha. In Zusammenarbeit mit der Forstwirtschaft werden 321 ha 91E0* Auwälder wiederhergestellt, 12 Maßnahmen mit Schwerpunkt auf der Umwandlung von Hybridpappelplantagen, Wiederaufforstung und das Management invasiver gebietsfremder Arten werden umgesetzt. Gemeinsam mit transnationalen Akteuren entwickelt LIFE WILDisland die und bereitet den multilateralen RAMSAR-Standort WILDisland vor, der darauf abzielt, Schritt-für-Schritt-Anleitung, Wildnisgebiete und Nichteingriffsmanagement für 147 WILDislands (Kategorie A). Durch eine bessere Kohärenz bei der Bewirtschaftung wird der Erhaltungszustand verbessert. Der Lebensraumkorridor WILDisland (147 Inseln) wird auf 14.018 ha verbessert. LIFE WILDisland liefert ein Best-Practice-Beispiel für transnationale Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit von 9 Schutzgebieten, Maßnahmen für 37 Natura-2000-Gebiete an der gesamten Donau erhöht die Kohärenz des Natura-2000-Netzes entlang der weltweit wichtigsten und wirkt der Fragmentierung der 91E0*-Gebiete entgegen.
Naturschutzfonds Projektförderung
Salzburg
Die Mittel des Salzburger Naturschutzfonds dienen der landesweiten Förderung von Naturschutzprojekten im Rahmen der Fachdisziplin Landschaftsplanung. Die Förderabwicklung sowie die Projektbetreuung erfolgen durch die Abt. 5 des Amtes der Salzburger Landesregierung. Die Mittel des Fonds werden zur Finanzierung von eigenen Projekten des Landes sowie zur Förderung von Vorhaben Dritter verwendet. Förderungsempfänger sind Gemeinden des Landes Salzburgs sowie natürliche oder juristische Personen und Personengemeinschaften des bürgerlichen Rechts. Die Fondsmittel werden als nationale Gegenüberstellungsmittel für EU-Kofinanzierungsprojekte des nationalen GAP-Strategieplans, des Finanzierungsinstrumentes "Life+" bzw. des "Strukturfonds" herangezogen. Die Projektförderungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und insbesondere zur Wiederherstellung ökologisch wertvoller Lebensräume und Lebensräumen von Arten. Bei den Projektförderungen wird die Förderung auf Basis von Rechnungen abgegolten. Eine Förderung kann gewährt werden: Privatrechtliche Sicherung von ökologisch wertvollen Grundstücken zu Naturschutzzwecken (insbesondere durch Kauf oder den Erwerb von Nutzungsrechten). Kofinanzierung von Naturschutzprojekten im Rahmen von EU-Fonds, Aktionsprogrammen oder Gemeinschaftsinitiativen der EU (z.B. ELER, EFRE, LIFE). Maßnahmen von Gemeinden im Sinne des Pkt. 6.1. Erstellung und Umsetzung von Landschaftspflegeplänen (§ 35 NSchG), Pflege- und Entwicklungskonzepten, Strategien. Maßnahmen zur Vermittlung von Wissen über die Natur und zur Bewusstseinsbildung (zB Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und Nutzergruppen für die Anliegen des Naturschutzes). Erstellung und Bearbeitung des Biotopkatasters (§ 36 NSchG). Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten. Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung von naturschutzfachlich wertvollen Lebensräumen. Weitere Maßnahmen, die im erheblichen Interesse des Naturschutzes gelegen sind und die Projektcharakter haben (zB Monitoringprojekte). Vorfinanzierung der unter den Pkt. 4.1 – 4.9. genannten Maßnahmen, von Ausgleichsmaßnahmen (§ 51 NSchG) oder Ersatzleistungen (§ 3a Abs 4a NSchG). Vorfinanzierung der Kosten einer nach § 46 NSchG durchzuführenden Wiederherstellung. Finanzierung von Wiederherstellungen durch das Land Salzburg gem. § 46 Abs1 letzter Satz NSchG, oder wenn der Verpflichtete zahlungsunfähig ist. Kofinanzierung von Ausgleichsmaßnahmen (§ 51 NSchG) oder Ersatzleistungen (§ 3a Abs 4a NSchG).
Naturschutzförderungen des Landes Salzburg (Landesvertragsnaturschutzprogramm)
Salzburg
Die neue Förderrichtlinie des Landes bietet in Kombination mit der Naturschutzmaßnahme des ÖPUL-2023 ein vielfältiges Angebot an Biodiversitätsförderungen. Sie sind die Grundlage des partnerschaftlichen Naturschutzes im Bundesland Salzburg. Das im Bundesvergleich modernste und sehr umfassende Förderangebot soll den bisherigen Salzburger Weg des Angebotsnaturschutzes erfolgreich fortschreiben. Das Förderangebot der Richtlinie gliedert sich in die „Kleinbetriebs- und Differenzregelung“ sowie in die Fördersparten der „Speziellen Richtlinie“. Die „Spezielle Richtlinie“ umfasst nachfolgende zehn Maßnahmengruppen: Biodiversitätsförderung an Dauerlebensräumen und Ertragsgrünland Biodiversitätsförderung auf Almen Biodiversitätsförderungen auf Ackerflächen Biodiversitätsförderung durch Wiederherstellung von Lebensräumen auf Grünland und Ackerflächen Biodiversitätsförderungen im Wald Biodiversitätsförderung an stehenden und fließenden Gewässern Biodiversitätsförderung an Alm-, Forst- und Wirtschaftswegen Biodiversitätsförderung zur Erhaltung und Entwicklung von Moorlebensräumen Erhaltung und Neuanlage traditioneller Kulturlandschaftselemente Gesamt- und überbetriebliche Biodiversitätsförderungen Als Förderwerber kommen in Betracht: natürliche Personen im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt, juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt, sowie deren Zusammenschlüsse (im Folgenden Personenvereinigungen) sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.