Naturschutz Ausgleichsförderungen Link zur Förderung kopieren

Es werden Ausgleichsleistungen in und außerhalb von Schutzgebieten, Abgeltungen von Härtefällen, Landschaftspflegemaßnahmen, privatrechtliche Vereinbarungen zur Erhaltung und Pflege von wertvollen Gebieten, Pflege und Sanierung von geschützten Objekten im Bereich Naturschutz finanziert und gefördert. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung - Abteilung 5
Michael-Pacher Straße 36, 5020 Salzburg
0662 8042 - 5500
natur-recht@salzburg.gv.at

Begehungsprotokoll 

Rechtsgrundlage

Salzburger Naturschutzgesetz 1999
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Schutz und Erhalt von ökologisch hochwertigen Lebensräumen
Schutz und Pflege der heimatlichen Natur und der von Menschen geschaffenen Kulturlandschaft
Schutz und Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit und des Erholungswertes der Natur
Schutz und Erhalt des Artenreichtums der heimischen Tier- und Pflanzenwelt
Schutz und Erhalt der natürlichen und überlieferten Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen
Schutz und Erhalt der Leistungsfähigkeit und des Selbstregulierungsvermögens der Natur

Referenznummer

1073261

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