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Förderungen zum Thema Soziales

Basis- und Projektförderungen - Arbeit und Beschäftigung
Steiermark
Das Land Steiermark fördert und unterstützt Maßnahmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung mit dem Ziel der Verringerung von Arbeitslosigkeit und der Sicherung von Beschäftigung, die es den Menschen ermöglicht, am wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Gleichstellung von Frauen und Männern, die am Arbeitsmarkt noch immer sehr unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Chancen vorfinden, wird dabei in allen Handlungsfeldern angestrebt. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Die Beschäftigungschancen von Jugendlichen, Frauen, Älteren, MigrantInnen und Menschen mit Behinderung zu steigern und zu verbessern. Arbeitslosigkeit zu verhindern und bei Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und langzeitbeschäftigungslose und arbeitsmarktferne Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Ausbildung eines bedarfsorientierten Fachkräftepotenzials - insbesondere der Zugang zur Lehre und die erfolgreiche Absolvierung dieser - zu fördern. Die negativen Auswirkungen von konjunkturbedingten Krisen am Arbeitsmarkt zu bekämpfen. Unter dem Schwerpunkt Arbeit und Qualifizierung werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beratungs- und Betreuungsangebote im arbeitsmarktrelevanten Kontext. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, bzw. Maßnahmen, die an Aus- und Weiterbildung heranführen. Beschäftigungsprojekte und niederschwellige Beschäftigungsformen zur Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt. Maßnahmen, die zur Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen und Steigerung der Beschäftigungs- und Leistungsfähigkeit beitragen. Maßnahmen, die zur Sicherung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. Arbeitsplatznahe und bedarfsorientierte Qualifizierungsangebote. Maßnahmen, die zur Verringerung von Arbeitsmarktbarrieren im sozialen und persönlichen Umfeld beitragen.
Basis- und Projektförderungen - Integration
Steiermark
Auf Basis der „Charta des Zusammenlebens in Vielfalt" und im Zusammenwirken mit dem im Jahr 2016 beschlossenen „Arbeitsprogramm Integration" ist es Ziel dieses Schwerpunktes, die Gestaltung einer Gesellschaft zu fördern, die Barrieren abbaut, selbstbestimmte Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet, Zivilcourage stärkt und im Sinne einer Orientierung an den Menschenrechten Sicherheit, Zugehörigkeit und Zusammenhalt festigt und antidemokratischen Strömungen entgegenwirkt. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Förderung von Demokratieverständnis, Menschenrechtsbewusstsein und Zivilcourage. Prävention von Extremismus und Radikalisierung. Unterstützung von Integration regional und vor Ort durch die Bündelung und Stärkung von Know-How und durch kommunale Integrationsinitiativen. Stärkung von diesbezüglichem Wissen und Handlungssicherheit bei MultiplikatorInnen und zentralen AkteurInnen. Unter dem Schwerpunkt Integration und Diversität werden daher insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Maßnahmen und Aktivitäten, die sich für Menschenrechtskompetenz und gegen Gewalt und Extremismus engagieren, die Sensibilisierung betreiben und die Vernetzung mit lokalen AkteurInnen anstreben. Maßnahmen und Projekte, die gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe fördern. Aktivitäten, insbesondere im kommunalen Kontext und unter Einbeziehung des Ehrenamts- und Vereinswesens, die der Entwicklung von guter Praxis dienen und die Integrations- und Selbsterhaltungsfähigkeit von zugewanderten Menschen fördern. Fachstellen mit Beratungs- und Betreuungsangeboten, die die Integrations- und Selbsterhaltungsfähigkeit von zugewanderten Menschen fördern sowie integrations- und diversitätsrelevante Information, Beratung und Unterstützung für Institutionen und Behörden anbieten.
Basis- und Projektförderungen - Kinder- und Jugendhilfe
Steiermark
Durch die Änderungen in der Gesetzgebung im Bereich der Kinder und Jugendhilfe und der darauffolgenden Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe soll es unter anderem zu einem verstärkten Einsatz von vorbeugenden Interventionen (Präventivhilfen) kommen, wodurch der Einsatz von Erziehungshilfen mittel- bis langfristig reduziert werden soll. Zielrichtung der Präventivhilfen sind die Förderung der Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie die Bewältigung der Probleme von Kindern, Jugendlichen und deren Familien (bzw. deren Bezugspersonen). Die Hilfen sollen bedarfsgerecht und niederschwellig erbracht werden. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Entwicklungsförderung ist darauf ausgerichtet, positive Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche zu unterstützen, sowie ihre Anlagen und Fähigkeiten und die ihrer Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauter Personen und Bezugspersonen aus dem privaten Umfeld zu stärken. Prävention ist darauf ausgerichtet, Problemstellungen, Entwicklungsrisiken und Entwicklungsstörungen von Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und diesen entgegen zu wirken. Ein regional bedarfsentsprechendes und bestehende Strukturen ergänzendes Angebot ist verfügbar. Unter dem Schwerpunkt Präventivhilfen werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Ambulante Gruppenangebote zur ganzheitlichen Entwicklungsförderung von Kindern, zur Stärkung der elterlichen Kompetenz und der Eltern-Kind-Beziehung, die ergänzend zu bestehenden Angeboten wirken. Aufsuchende Angebote für Jugendliche mit dem Schwerpunkt Problemstellungen und Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken. Erziehungs- und Jugendberatung MultiplikatorInnenschulung
Basis- und Projektförderungen - Soziale Absicherung
Steiermark
Die Verhinderung und Bekämpfung von Armut ist ein zentrales sozial- und gesellschaftspolitisches Ziel, das in unterschiedlichen Politik- und Handlungsfeldern von Bedeutung ist. Das Sozialressort des Landes Steiermark stellt grundsätzlich gesetzliche Leistungen wie die Bedarfsorientierte Mindestsicherung und die Wohnunterstützung zur Verfügung. Ergänzend dazu sollen weitere Angebote dazu beitragen, spezifischen Problemlagen wie Überschuldung oder Wohnungslosigkeit zu begegnen und soziale Inklusion von Menschen zu fördern, die von Armut betroffen bzw. bedroht sind. Armut führt zu Benachteiligungen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Materielle Armut ist am offensichtlichsten, sie lässt sich zahlenmäßig darstellen. Laut EU-SILC 2017 sind 16 % der in der Steiermark lebenden Personen armutsgefährdet, dies allerdings nach dem Erhalt von Sozialleistungen. Neben dem Einkommen bzw. der finanziellen Situation steht Armut aber auch in enger Verbindung mit Faktoren wie Wohnumfeld, Familienzusammenhang oder Gesundheitsversorgung und geht oft einher mit gesellschaftlichem Rückzug und sozialer Ausgrenzung. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Der Armutsgefährdung präventiv zu begegnen. Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit zu verhindern bzw. Menschen bestmöglich in bereits bestehenden Notsituationen zu unterstützen. Menschen, die insbesondere im Hinblick auf Schulden in eine Notsituation geraten sind, dabei zu unterstützen, ihre finanzielle Existenzsicherung wieder eigenständig übernehmen zu können. Sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken und Bewusstsein zu schaffen für Mechanismen und Problemlagen, welche Armut erzeugen oder mit Armut einhergehen. Unter dem Schwerpunkt Armutsbekämpfung werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beratungsangebote und Maßnahmen zur Unterstützung im Umgang mit Schulden. Maßnahmen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit bzw. zur Betreuung und Unterstützung Betroffener bei Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Maßnahmen zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe von armutsgefährdeten Personen.