Angebote für unbegleitete minderjährige Fremde Link zur Förderung kopieren

Unbegleitete minderjährige Fremde sind ohne ihre Eltern (Obsorgeberechtigte) nach Österreich gekommen und haben hier einen Asylantrag gestellt. Sie werden nach Zulassung zum Asylverfahren von den Erstaufnahmestellen des Bundes zur Betreuung an die Bundesländer überstellt. In Vorarlberg ist für diese Kinder und Jugendlichen die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe (BH-KJH Feldkirch) zuständig. Die Fachkräfte der BH-KJH Feldkirch beantragen für diese Kinder und Jugendlichen die Obsorge beim örtlich zuständigen Bezirksgericht. Die Pflege und Erziehung wird an eine private Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe übertragen. Mit der Rechtsvertretung im Asyl- und Fremdenrechtsverfahren beauftragt die BH-KJH Feldkirch ebenfalls eine private Einrichtung. Die Kinder und Jugendlichen werden im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung von den Fachkräften der BH-KJH Feldkirch und den Betreuungspersonen der privaten KJH-Einrichtungen (Volle Erziehung in Wohngruppen) darin unterstützt, ihre jeweiligen Entwicklungsziele zu erreichen. Eine ambulante Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Fremden kann durch die BH-KJH Feldkirch auch über die Volljährigkeit hinaus in Auftrag gegeben werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Kinder- und Jugendhilfe
Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
05572 308 53513
bhdornbirn@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/bhdo-kinder-und-jugendhilfe-v

Bezirkshauptmannschaft Bregenz Kinder- und Jugendhilfe
Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz
05574 4951 52516
bhbregenz@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/bhbr-kinder-und-jugendhilfe-v

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Kinder- und Jugendhilfe
Schlossgraben 1, 6800 Feldkirch
05522 3591 54523
bhfeldkirch@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/bhfk-kinder-und-jugendhilfe-v

Bezirkshauptmannschaft Bludenz Kinder- und Jugendhilfe
Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
05552 6136 51514
bhbludenz@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/bhbl-kinder-und-jugendhilfe

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe (KJH-G), LGBl.Nr. 29/2013 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1079896

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