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Förderungen zum Thema Soziales

Familienpädagogische Krisenpflegeplatzunterbringung
Steiermark
Die Krisenunterbringung bei Familienpädagogischen Pflegepersonen ist eine Unterbringungs-möglichkeit für Kinder und Jugendliche in akuten Krisensituationen. Akute Krisensituationen sind jene, in denen ohne Hilfe von außen, das Wohl und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen nicht mehr gewährleistet sind und eine sofortige Hilfe erfolgen muss. Die Betreuung erfolgt auf einem Familienpädagogischen Krisenpflegeplatz mit hierfür eigens geschulten Krisenpflegepersonen möglichst in der nahen und vertrauten Umgebung der Kinder und Jugendlichen (sofern eine größere Entfernung nicht indiziert ist). Die Kinder und Jugendlichen können bis zu sechs Monate in der Krisenpflegefamilie verbleiben. Die Dauer soll aber so kurz wie möglich gehalten werden. In begründeten Fällen ist eine einmalige Verlängerung um weitere drei Monate möglich. Eine Vermischung der verschiedenen Formen der Pflegeplatzunterbringung (z.B. Dauer-, Kurzzeitpflege) mit Krisenpflege ist, außer in begründeten Ausnahmefällen, zu vermeiden. Die Umwandlung einer Krisenpflegeplatzunterbringung in eine Dauerpflege ist nur in begründeten Ausnahmefällen, sofern es das Kindeswohl erfordert, nach Genehmigung des Landes möglich. Ziel: Ziel ist die Schaffung eines verlässlichen und zeitlich befristeten familiären Krisenunterbringungsangebotes, welches eine Verschlimmerung der Lage abwendet: die Möglichkeit einer sofortigen Unterbringung in der vertrauten Umgebung, um bestehende soziale Beziehungen erhalten zu können, soweit es dem Wohl der Kinder und Jugendlichen entspricht dem Bedürfnis von Kindern und Jugendlichen nach persönlicher Betreuung in familiärer Umgebung zu entsprechen (Beruhigung, Stabilisierung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach krisenhaften Erlebnissen) die Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer akuten Krisensituation zu unterstützen, ihrer psychische, soziale, körperliche, geistige und emotionale Entwicklung zu stabilisieren und möglichst zu fördern. Der Aufenthalt soll die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen, Perspektiven zu entwickeln sowie Ressourcen zu stärken
Förderung der Errichtung von Wohnheimen
Salzburg
Gefördert werden die Neuerrichtung sowie der Um-, Auf- und Zubau von Wohnheimen. Es wird ein einmaliger Zuschuss gewährt (bestehend aus Grundbetrag und Zuschlägen). Der Grundbetrag ist ab 1.1.2022 rückzahlbar (0,5% Zinsen). Die Zuschläge bleiben nicht rückzahlbar. Der Grundbetrag je Heimplatz beträgt: a) bei Neuerrichtung für Seniorenheime in Form von Hausgemeinschaften 35.000 Euro Sonstige Seniorenwohnheime 25.000 Euro Wohnheime für Menschen mit besonderem Betreuungsaufwand 35.000 Euro Schüler- und Studentenwohnheime 25.000,- Euro Sonstige Wohnheime - Dienstnehmerwohnheime 5.000 Euro Heime für "Wohnen auf Zeit" 20.000 Euro (je Wohneinheit) sowie Baugruppen 20.000 Euro (je volljährigem Vereins- oder Genossenschaftsmitglied und Hauptwohnsitz) b) bei Um-, Auf- oder Zubau für Seniorenwohnheime 17.500 Euro Wohnheime für Menschen mit besonderem Betreuungsaufwand 17.500 Euro Schüler und Studentenwohnheime 12.500 Euro Sonstige Wohnheime - Dienstnehmerwohnheim 2.500 Euro Der Grundbetrag ist mit 50% der förderbaren Baukosten begrenzt. Baugruppen 20.000 Euro (je volljährigem Vereins- oder Genossenschaftsmitglied und Hauptwohnsitz) Der Grundbetrag erhöht sich anhand des Zuschlagspunktesystems für energieökologische Maßnahmen, bestimmte Zuschläge aus Standortqualität sowie Wettbewerbe ohne Kostengarantie, Denkmalschutz, Holzbauweise, Einzelgewerkausschreibung nach Anlage B der Wohnbauförderungsverordnung je Punkt und Heimplatz (bzw. Wohneinheit) um 100 Euro.