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Förderungen zum Thema Soziales

Förderung jugendrelevanter Projekte
Steiermark
Alle Förderungen, die gewährt werden, um die Realisierung von jugendrelevanten Projekten gemäß der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) zu unterstützen. Gefördert werden Rechtsträger (Vereine, Institutionen, gemeinnützige GmbH´s etc.) und Einzelpersonen. Neben der finanziellen Unterstützung zählen dazu auch die Information, Betreuung und Beratung bei Maßnahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Ziel der Jugendförderung ist es, junge Menschen als eigenständige Persönlichkeiten in ihrer geistigen, seelischen, ethischen, körperlichen, sozialen, politischen und kulturellen Entwicklung zu fördern, jegliche Diskriminierung zu vermeiden und in einer kinder- und jugendgerechten Gesellschaft positive Lebensbedingungen und Chancengleichheit sicherzustellen. Förderungen sollen dazu beitragen, dass junge Menschen barrierefreien Zugang zu qualitätsvollen Informationen haben, Kompetenzen im Umgang mit Risiken erwerben können, Möglichkeiten haben, ihre Kreativität zu fördern und gesellschaftliche Prozesse reflektieren können. Jungen Menschen sollen in der Entwicklung zu eigenverantwortlichen BürgerInnen unterstützt werden; das Zugänglichmachen von qualitätsvollen Angeboten im Bereich der außerschulischen und außerberuflichen Kinder- und Jugendarbeit sowie die zielgerichtete finanzielle Unterstützung von MultiplikatorInnen im Zuständigkeitsbereich.
Förderungsaufruf 2024 - Maßnahmen zur Stärkung von Frauen und Mädchen
Österreich
Der gegenständliche Förderungsaufruf soll Frauen und Mädchen in ländlichen Regionen, insbesondere von Frauen 60+ und von Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben in ihrer ökonomischen Eigenständigkeit und Selbstbestimmung jenseits von Rollenstereotypen und Rollenzuschreibungen stärken. Zum Beispiel sollen Mentoring-Programme zur Wissensweitergabe von Frauen 60+ an jüngere Generationen zu einem positiven Bild hinsichtlich der Möglichkeiten zur selbstbestimmten Lebensgestaltung beitragen. Weiters soll ein Beitrag für einen diskriminierungsfreien und gleichberechtigten digitalen Raum durch die Forcierung einer gleichstellungsfördernden Bildungs- und Awareness-Arbeit geleistet werden. Mädchen und junge Frauen sollen für Geschlechterstereotype und –rollen in sozialen Medien sensibilisiert und ihre digitale Resilienz durch Bewusstseinsbildung für bereits vorhandene Kompetenzen erhöht werden. Der dritte inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Stärkung von Frauen und Mädchen, die insbesondere von kulturell- und verwandtschaftsbasierter Gewalt betroffen sind; durch Maßnahmen zum Aufbruch patriarchaler Strukturen und/oder zum Konfliktmanagement und zur Krisenbewältigung zwischen den Generationen soll die Lebenssituation von betroffenen Frauen und Mädchen verbessert werden. Zielgruppen des gegenständlichen Förderungsaufrufs sind: • Grundsätzlich Frauen und Mädchen aller Altersgruppen, insbesondere jedoch o Frauen 60+ o Frauen und Mädchen, die im ländlichen Raum leben und arbeiten o Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund • Frauen und Mädchen mit Behinderungen können bei allen Zielen und Maßnahmen besonders berücksichtigt werden.