Personalkostenzuschuss Ausbau Kinderbildungs- und -betreuungsangebotes für Drei- bis Sechsjährige
Oberösterreich
Gefördert werden Personalkosten in Kindergärten für die Verbesserung des Betreuungsschlüssels und für die Verlängerung der Öffnungszeiten. Leistungsempfänger sind Rechtsträger von Kindergärten (z.B.: Gemeinden, Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen oder Unternehmen).