Pflichtjahr-Beitragsersätze Link zur Förderung kopieren

Das Land gewährt ErhalterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen für die kostenlose halbtägige Betreuung von Kindern im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr einen Pflichtjahr-Beitragsersatz.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Kontrolle durch unangemeldete Aufsichtsbesuche in den Kinderbetreuungseinrichtungen.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27; Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz 2019 – StKBFG 2019, LGBl.Nr. 94/2019, i.d.g.F., §§ 8 und 11

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020213

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