Pflichtjahr-Beitragsersätze Link zur Förderung kopieren

Das Land gewährt ErhalterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen für die kostenlose halbtägige Betreuung von Kindern im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr einen Pflichtjahr-Beitragsersatz.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Kontrolle durch unangemeldete Aufsichtsbesuche in den Kinderbetreuungseinrichtungen.

Rechtsgrundlage

§ 8 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl.Nr. 94/2019

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020213