Überbetriebliche Lehrausbildung
Österreich
Die Teilnahme an einer Überbetrieblichen Lehrausbildung gem. § 30b Berufsausbildungsgesetz (BAG), kann dann erfolgen, wenn trotz aller Bemühungen keine Lehrstelle in einem Unternehmen gefunden oder eine betriebliche Lehre abgebrochen wurde. Die Ausbildung erfolgt entweder zur Gänze in einer Schulungseinrichtung oder diese kooperiert mit Unternehmen, in denen die praktischen Fertigkeiten erlernt werden.