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Förderungen zum Thema Bildung

Integrierter Pflanzenschutz
Österreich
Förderungsziele 1. Umweltschonende landwirtschaftliche Produktion unter dem Aspekt der Sicherung und Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Produkte durch Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes; Einführung diesbezüglicher Erkenntnisse in die Praxis. 2. Anwendung von integrativen Pflanzenschutzverfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf ein notwendiges Maß beschränkt wird. Förderungsgegenstände 1. Pflanzenschutzdienst a. Betrieb von Warndienst- oder Wetterstationen sowie erforderliche Erhebungen und b. Nachrichtenübermittlung; c. Betrieb von Schädlingsbekämpfungsstationen oder gleichartiger Einrichtungen (ganzjährig). 2. Pflanzenschutzmaßnahmen a. Freihaltung der Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebiete von Virosen, virusähnlichen Krankheiten und/oder anderen Krankheiten sowie deren Überträger in Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebieten; b. Eindämmung von Schadorganismen, durch welche lokal große Ernteverluste und gefährliche Verbreitungsherde entstehen können; 3. Schulung oder Weiterbildung auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes a. Fach- und zielspezifische Veranstaltungen auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes, soweit diese nicht im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden; b. Erstellung und Ankauf von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien, soweit diese nicht im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden; c. Untersuchungen und Prüfungen, die zur Schaffung von fachspezifischen Schulungsunterlagen erforderlich sind; d. Erstellung und Ankauf von zulassungsrelevanten fachspezifischen Daten zur Schließung von Lückenindikationen.
Outplacementstiftung
Österreich
Förderung von Dienstleistungen im Rahmen von Outplacementstiftungen. Die Maßnahmen der Arbeitsstiftung sind ein sozialpartnerschaftliches Instrument, die infolge des Strukturwandels notwendige Anpassungsprozesse arbeitsmarktpolitisch unterstützen. Das Arbeitsmarktservice kann über die Option einer Arbeitsstiftung als Instrument für einen sozialverträglichen Personalabbau bzw. als Instrument zur Behebung des Fachkräftemangels informieren (und allenfalls unter bestimmten Bedingungen beschränkt fördern). Ob Maßnahmen der Arbeitsstiftung bereitgestellt werden oder nicht, hängt von der Initiative und Finanzierung der betroffenen Unternehmen und von der Mitwirkung der überbetrieblichen bzw. betrieblichen Sozialpartner ab. Die Mitfinanzierung des Arbeitsmarktservice ist grundsätzlich auf die Gewährung von finanziellen Leistungen an die TeilnehmerInnen beschränkt (Leistungsfortbezug mit DLU-Mindestsicherung oder DLU-Beihilfe; allenfalls Beihilfe für Kursnebenkosten und für Kinderbetreuung). Die Kosten für die Errichtung und für den laufenden Betrieb der Stiftungseinrichtung (Stiftungsmanagement) sowie die Maßnahmenkosten für die TeilnehmerInnen (einschließlich der notwendigen Zuwendung zur Abdeckung schulungsbedingter Mehraufwendungen) sind grundsätzlich von den Unternehmen, durch Beteiligungen anderer Stellen oder aus sonstigen Beiträgen zu finanzieren. Ist der Stiftungseinrichtung – trotz ernstlicher Bemühungen – die Ausfinanzierung des Stiftungsprojektes nicht möglich, kann das Arbeitsmarktservice in beschränktem Ausmaß eine Projektförderung gewähren.