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Förderungen zum Thema Arbeitsplatzsicherung, -schaffung

ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 1, Call Empowerment im ländl. Raum
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 1 (Vereinbarkeit und Gleichstellung für Frauen und Männern) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durch Digitalisierung entstehen zahlreiche neue Jobmöglichkeiten. Gerade für Frauen in einer ländlichen Region bietet die Digitalisierung enorme Chancen im Hinblick auf Mobilität der Daten statt Mobilität der Menschen. Es bieten Arbeitsplätze bei Nutzung digitaler Möglichkeiten meist auch flexible Arbeitszeiten, Home-Office und gute Verdienstchancen an. Besonders Frauen mit Betreuungspflichten können durch den Einsatz digitaler Möglichkeiten – und die damit verbundene Ortsunabhängigkeit beim Arbeiten – schneller (wieder) am Arbeitsmarkt Fuß fassen. Es wird ihnen durch die Digitalisierung insbesondere ermöglicht, ihr Arbeitsausmaß zu erhöhen bzw. einer Vollzeitarbeit nachzugehen. Mit dem Projekt soll auch Arbeitskräften im ländlichen Umfeld ein Zugang zu dem aufgrund der Stärke des Wirtschaftsstandort bestehenden Arbeitsmarkt für IT-Unternehmen ermöglicht werden. Es gilt daher, die mit der Digitalisierung verbundenen Chancen für Frauen im ländlichen Raum zu nutzen, indem digitale Initiativen das ländliche Umfeld einbezogen werden und weshalb die Auswahl geeigneter Projekte in Kooperation mit der Abteilung Land- und Forstwirtschaft (Referat LEADER) erfolgt. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ 21-27 Call Integrationleasing
Vorarlberg
Der Zugang zu den Transit-Dienstverhältnissen (Beschäftigungsphase) erfolgt über eine Vorbereitungsphase (BBE). Je nach Betreuungsbedarf erfolgt nach der Vorbereitungsphase der Eintritt in die Beschäftigung entweder durch direkte Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt oder durch Integrationsleasing im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) oder durch gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt für Personen zur Stabilisierung und Feststellung der persönlichen Eignung, wenn eine direkte Beschäftigung über das Integrationsleasing nicht möglich ist (max. 2 Wochen); Ab Eintritt in die Vorbereitungsphase wird versucht, dass die TeilnehmerInnen direkt auf dem regulären Arbeitsmarkt beschäftig werden. Für alle Personen, bei denen dies nicht gelingt, werden Integrationsleasing-Arbeitsplätze gesucht. Sollte sich herausstellen, dass eine Beschäftigung in einem geförderten Überlassungsverhältnis vorerst nicht möglich ist, wird ein gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und Feststellung der persönlichen Eignung durchgeführt. Sobald eine Stabilisierung erfolgt ist und die Belastbarkeit der TeilnehmerInnen gegeben ist, erfolgt der Übertritt in das Integrationsleasing oder die direkte Beschäftigung bei einem Unternehmen. Gelingt innerhalb von 6 Monaten weder eine Vermittlung, noch ein Integrationsleasing oder ein gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt, wird die Teilnahme am Projekt beendet und es kann eine Vermittlung in einen regulären Sozialökonomischen Betrieb (SÖB) erfolgen. Die Beschäftigungsphase in einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) kann bis zu 12 Monate dauern. Im Gegensatz zum „klassischen SÖB“ sind die TeilnehmerInnen beim Integrationsleasing in Partnerbetriebe eingebunden. Zielgruppe für das Projekt sind Langzeitbeschäftigungslose mit erheblichen (multiplen) Vermittlungseinschränkungen und von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Personen. Ziel der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) ist es, durch gezielte Maßnahmen in der Vorbereitungsphase (BBE) und durch zeitlich befristete Dienstverhältnisse bei Partnerbetrieben (Integrationsleasing) eine Reintegration dieser Personen in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies erfolgt durch: Intensive Betreuung der Personen in der Vorbereitungsmaßnahme (BBE) Stabilisierung der Personen mittels individueller sozialpädagogischer Betreuung (sozialpädagogische Betreuung) Beseitigung der Vermittlungshemmnisse durch gezielte Betreuung, Beschäftigung Erhöhung der Reintegrationschancen durch gecoachte Stellensuche die erfolgreiche Bewältigung des befristeten Transitdienstverhältnisses in Überlassung Nachbetreuung in Unternehmen zur Sicherung einer nachhaltigen Beschäftigung (bis zu 3 Monate) Proaktive (Neu)KundInnenakquisition sowie Auf- und Ausbau eines Kontaktnetzwerkes zu potentiellen ArbeitgeberInnen für die Überlassung der Arbeitskräfte mit dem Ziel einer Anschlussbeschäftigung Enge Zusammenarbeit mit dem Service für Unternehmen des AMS zur Besetzung der offenen Stellen.
ESF+ 21-27 Call Maßnahmen für bleibeberechtigte Flüchtlinge mit der Möglichkeit zum Spracherwerb
Vorarlberg
Die Zielgruppe benötigt bei der Integration in den Arbeitsmarkt entsprechende Unterstützung. Im Rahmen des Projektes sollen sie neben der beruflichen Qualifikation auch den Spracherwerb im Rahmen ihrer Qualifizierungskurse („learning by doing“) erhalten. Je nach Betreuungsbedarf erfolgt nach der Vorbereitungsphase der Eintritt in die Beschäftigung durch: direkte Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt Dienstverhältnis im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (KEINE Überlassung) Ab Eintritt in das Projekt wird versucht, dass die TeilnehmerInnen direkt auf dem regulären Arbeitsmarkt beschäftig werden. Personen, bei denen dies nicht gelingt, verbleiben bis zu 12 Monaten in einem Transitdienstverhältnis im Rahmen des Sozialökonomischen Betriebes (SÖB). Die Beschäftigung erfolgt beim SÖB mit dem Ziel der nachfolgenden Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt. Sofern Personen Betreuungspflichten wahrnehmen müssen, wird der Träger eine Unterstützung bei der Suche nach geeigneter Kinderbetreuung anbieten. Zielgruppen Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit Mindestsicherungsbezug Vertriebene (Menschen aus Ukraine) Zwischen 25 und 45 Jahre Personen, die mehrfach gescheitert sind, A1 oder A2 Sprachniveau zu erlangen Bleibeberechtigte Flüchtlinge ohne oder mit nur sehr geringen Deutschkenntnissen Geplante Instrumente Deutsch-Kurse Verweildauer max. 12 Monate im Projekt, Möglichkeit nach Arbeitsaufnahme Deutsch-Kurse weiter zu besuchen Umsetzung eines Beschäftigungsangebotes Beschäftigungsphase in einem Sozialökonomischen Betrieb (SÖB) bis max. 12 Monate Ziele, die erreicht werden sollen Ziel des SÖB ist es, durch zeitlich befristete Dienstverhältnisse die Arbeitsfähigkeit der Teilnehmer_innen zu festigen und eine Reintegration dieser Personen in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies erfolgt durch: Stabilisierung der Personen mittels individueller sozialpädagogischer Betreuung (sozialpädagogische Betreuung) Beseitigung der Vermittlungshemmnisse durch gezielte Betreuung, Beschäftigung und Qualifizierung Spracherwerb während des Beschäftigungsverhältnisses Erhöhung der Reintegrationschancen durch gecoachte Stellensuche Sicherstellung, dass den TeilnehmerInnen ausreichend Unterstützung bei allfällig notwendiger Kinderbetreuung geboten wird Proaktive (Neu)KundInnenakquisition sowie Auf- und Ausbau eines Kontaktnetzwerkes zu potentiellen ArbeitgeberInnen für die Vermittlung der Arbeitskräfte in den regulären Arbeitsmarkt Enge Zusammenarbeit mit dem Service für Unternehmen des AMS zur Besetzung der offenen Stellen.
ESF+ 21-27 Call ReUse
Vorarlberg
Sammeln und Wiederverwerten sind ein immer wichtiger werdendes Thema. Um dies voranzutreiben braucht es Menschen mit einer Affinität zu diesem Thema und auch mit dem entsprechenden Know-how. Gerade in den Bauhöfen der Gemeinden, in der Abfallwirtschaft und in Reparaturbetrieben werden entsprechend qualifizierte Personen gesucht. Im Rahmen des Projektes sollen Langzeitarbeitslose und davon betroffene Personen eine Qualifizierung erhalten, damit sie an den in Frage kommenden Stellen in den Gemeinden bzw. Unternehmen der Abfallwirtschaft nachfolgend in ein Dienstverhältnis übernommen werden. Im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) „ReUse“ sollen für Personen aus der Zielgruppe befristete Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Je nach Betreuungsbedarf erfolgt der Eintritt in die Beschäftigung durch: direkte Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt bzw. Dienstverhältnis im Rahmen eines SÖB. Ab Eintritt in das Projekt wird versucht, dass die TeilnehmerInnen direkt auf dem regulären Arbeitsmarkt beschäftig werden. Personen, bei denen dies nicht gelingt, verbleiben bis zu 12 Monaten in einem Transitdienstverhältnis im Rahmen des SÖB. Die Beschäftigung erfolgt beim SÖB mit dem Ziel der nachfolgenden Vermittlung in den „regulären“ Arbeitsmarkt. Geplante Zielgruppen Langzeitbeschäftigungslose und von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Personen Ältere Langzeitbeschäftigungslose mit erheblichen (multiplen) Vermittlungseinschränkungen und von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Personen Personen mit Behinderung Geplante Instrumente Umsetzung eines Beschäftigungsangebotes: Qualifizierungsmaßnahme in einem SÖB, Beschäftigungsphase (Transitdienstverhältnis) in einem Sozialökonomischen Betrieb bis max. 12 Monate Ziele Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen die im Projekt eingetretenen Personen zu schulen und zu qualifizieren und somit deren Reintegration in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt vorzubereiten. Ziel des SÖB ist es, durch zeitlich befristete Dienstverhältnisse die Arbeitsfähigkeit der TeilnehmerInnen zu festigen und eine Reintegration dieser Personen in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies erfolgt durch: Intensive Betreuung der Personen Stabilisierung der Personen mittels individueller sozialpädagogischer Betreuung (sozialpädagogische Betreuung) Beseitigung der Vermittlungshemmnisse durch gezielte Betreuung, Beschäftigung und Qualifizierung Enge Zusammenarbeit mit dem Service für Unternehmen des AMS zur Besetzung der offenen Stellen. Erhöhung der Reintegrationschancen durch gecoachte Stellensuche die erfolgreiche Bewältigung des befristeten Transitdienstverhältnisses Proaktive (Neu)KundInnenakquisition sowie Auf- und Ausbau eines Kontaktnetzwerkes zu potentiellen ArbeitgeberInnen für die Vermittlung der Arbeitskräfte in den regulären Arbeitsmarkt Kooperation mit Gemeinden, Altstoffsammelzentren, Gemeindeverband, usw.
Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen zur aktiven Inklusion und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Maßnahmen für am Arbeitsmarkt benachteiligte und/oder ausgeschlossene Personen. Dabei werden Projekte durch Calls bzw. nach dem Bundesvergabegesetz ausgeschrieben. Förderbar in Oberösterreich sind Maßnahmen der Investitionspriorität 2 des operationellen Programms, wie beispielsweise: Stabilisierung marginalisierter Gruppen durch Beratung, Betreuung, Qualifizierung und Beschäftigung Zielgruppenangepasste Beschäftigungsprojekte Angebote für ausgegrenzte Jugendliche und junge Erwachsene Sensibilisierung und Unterstützung formal gering qualifizierter Erwerbstätiger bei berufsbezogener Weiterbildung Gem. Sonderrichtlinie des BMASGK kommen als Förderungswerber Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts (ausgenommen Bund und Länder) in Betracht.
Tiroler Innovationsförderung
Tirol
Im Rahmen der Innovationsförderung werden Initiativprojekte, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, Kooperationsprojekte sowie Begleitmaßnahmen zur Förderung betrieblichen Innovationsmanagements (InnovationsassistenIn) unterstützt. Beim Initiativprojekt werden Kosten gefördert, welche im Zusammenhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklung stehen sowie die Entwicklung und Anbahnung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben. Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden Projekte gefördert, welche zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen. Beim Förderschwerpunkt der Kooperationsprojekte werden Projekte gefördert, welche zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie zu einer Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen im Zuge der Entwicklung führen. Beim Programm InnovationsassistentIn werden Personal- und Qualifizierungskosten eines/einer neu einzustellenden InnovationsassistentenIn gefördert.
Top!Job
Steiermark
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen und deren ArbeitnehmerInnen fit für die aktuellen Herausforderungen in der modernen Arbeitswelt zu machen, die der digitale Wandel, aber auch aktuelle Entwicklungen mit sich bringen. Arbeitsbedingungen für ArbeitnehmerInnen sollen attraktiv gestaltet werden, und die Chancen der Digitalisierung für die Arbeitswelt sollen genutzt werden. Die Förderung wird über zwei Module abgewickelt: Modul XS: Unterstützung von Projekten, die durch schnell umsetzbare Maßnahmen die Akquise von neuen MitarbeiterInnen und die Schaffung einer attraktiven Arbeitsumgebung für bestehende MitarbeiterInnen sowie Lehrlinge zum Ziel haben. Die Digitalisierung steht hierbei. Die Höhe der Förderung beträgt 70 % der anrechenbaren Kosten, maximal jedoch € 3.000,-. Das Mindestprojektvolumen beträgt € 1.000,-. Modul XL: Unterstützung von Projekten, die auf Basis einer fundierten Analyse der IST-Situation eine strategische Neuausrichtung der Personalentwicklung bewirken, mit dem Ziel eine attraktive Arbeitsumgebung für bestehende sowie neue MitarbeiterInnen zu schaffen. Dabei sollen organisatorische Prozesse und unternehmerische Strukturen überarbeitet und nachhaltig für die digitale Zukunft ausgerichtet werden, internes Know-How aufgebaut werden, sowie eine pilothafte Umsetzung von Maßnahmen erfolgen. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der anrechenbaren Kosten, maximal jedoch € 25.000,-. Das Mindestprojektvolumen beträgt € 5.000,-. Die Förderung wird in Kooperation mit der Arbeiterkammer Steiermark durchgeführt. Die Förderungsabwicklung erfolgt über die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG).
Überbrückungsgeld (Förderung von gewerbl. Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen) - ÜG
Österreich
Während überlassungsfreier Zeiten (Stehzeiten) fördert der SWF gem. § 7 der SWF-Leistungsordnung idgF gegenüber dem Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Stehzeit pro Anlassfall 140 % während der ersten 10 Arbeitstage des dafür aufgewendeten Bruttolohns/-gehalts bis zur Höhe der gem. § 45 ASVG festgelegten Höchstbeitragsgrundlage (Bruttolohn/-gehalt samt schnittfähiger Zulagen, Zuschläge und anteiliger Sonderzahlungen). Die Auszahlung des Überbrückungsgeldes erfolgt nach Ablauf und Nachweis des Behaltemonats und/oder von etwaigen Kurzarbeitszeiten, sowie der vollständig/korrekt eingebrachten Förderunterlagen. Nichtleistungsstunden (Urlaub, Krankenstand, Zeitausgleich etc.) sowie Zeiten, für die die Zeitarbeitskraft eine (garantierte) Nettoersatzrate aus Kurzarbeit erhält, werden nicht in die Berechnungsgrundlage einbezogen. Voraussetzung für diese Förderung ist es, dass das Arbeits-/Dienstverhältnis der Zeitarbeitskraft vor Beginn der Stehzeit zumindest einen Monat (Beschäftigungsmonat) und nach Beendigung der Stehzeit zumindest einen weiteren Monat (Behaltemonat) unaufgelöst aufrecht war. Wurde der beantragte „Stehzeitenblock" durch einen missglückten Überlassungsversuch von nicht mehr als einem Arbeitstag unterbrochen, so ist dies für eine Förderung unschädlich. Das Überbrückungsgeld gebührt auch in jenen Fällen, in denen das Arbeits-/Dienstverhältnis vor Ablauf des Behaltemonats durch berechtigte Entlassung, unberechtigten vorzeitigen Austritt oder Kündigung durch die Zeitarbeitskraft beendet wird. Für einen neuerlichen Antrag auf Überbrückungsgeld darf sich der vorhergehende Behaltemonat nicht mit dem Beschäftigungsmonat vor einer neuerlichen Stehzeit überlappen. Das Überbrückungsgeld kann vom Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen pro Zeitarbeitskraft mehrmals pro Kalenderjahr beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind alle gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen, die eine Zeitarbeitskraft auf Stehzeit nach obigen Voraussetzungen haben und ihre Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds (SO-Beiträge) gem. § 22d AÜG vollständig bzw. nach Ratenvereinbarung pünktlich einbezahlt haben.