Ich suche Förderungen für:

Region

Ihre Auswahl:

Förderungen zum Thema Arbeitsplatzsicherung, -schaffung

Basis- und Projektförderungen "Soziale Projekte - Heranführung Arbeitsmarkt"
Steiermark
Das Land Steiermark fördert unter Berücksichtigung von sozialpolitischen Gesichtspunkten Maßnahmen, die zur Heranführung von sozial benachteiligten Gruppen an den Arbeitsmarkt sowie zur integrativen Teilhabe an Beschäftigung beitragen. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Armut ist es von großer Bedeutung die Integration in die Erwerbsarbeit zu unterstützen, mit Fokus auf jene Menschen, die schon lange nicht mehr bzw. noch nie in den Arbeitsmarkt eingebunden waren oder besonderen Unterstützungsbedarf aufweisen. Die (Wieder-)Heranführung bzw. Einbindung in den Arbeitsmarkt ist entscheidend für die gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe sowie die nachhaltige soziale Absicherung der Menschen. Förderungen von Projekten oder Programmen für die Zielgruppe der Asylwerber sind nicht vorgesehen beziehungsweise werden im Bereich des Gewaltschutzes im Einzelfall beurteilt. Die wesentlichen Zielsetzungen sind: Die Beschäftigungschancen von sozial benachteiligten Menschen, insbesondere von Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen zu verbessern. Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und langzeitbeschäftigungslose und arbeitsmarktferne Menschen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Zur sozialen Stabilisierung von Menschen und ihrer nachhaltigen sozialen Absicherung beizutragen. Unter dem Schwerpunkt Soziale Projekte zur Heranführung und (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt werden daher insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt: Beschäftigungsprojekte und niederschwellige Beschäftigungsformen zur Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt. Maßnahmen, die zur Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen und Steigerung der Beschäftigungs- und Leistungsfähigkeit beitragen. Maßnahmen, die zur Verringerung von Arbeitsmarkbarrieren im sozialen und persönlichen Umfeld beitragen. Maßnahmen, die zur Einbindung und integrativen Teilhabe am Arbeitsmarkt beitragen.
ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 1, Call Empowerment im ländl. Raum
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 1 (Vereinbarkeit und Gleichstellung für Frauen und Männern) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durch Digitalisierung entstehen zahlreiche neue Jobmöglichkeiten. Gerade für Frauen in einer ländlichen Region bietet die Digitalisierung enorme Chancen im Hinblick auf Mobilität der Daten statt Mobilität der Menschen. Es bieten Arbeitsplätze bei Nutzung digitaler Möglichkeiten meist auch flexible Arbeitszeiten, Home-Office und gute Verdienstchancen an. Besonders Frauen mit Betreuungspflichten können durch den Einsatz digitaler Möglichkeiten – und die damit verbundene Ortsunabhängigkeit beim Arbeiten – schneller (wieder) am Arbeitsmarkt Fuß fassen. Es wird ihnen durch die Digitalisierung insbesondere ermöglicht, ihr Arbeitsausmaß zu erhöhen bzw. einer Vollzeitarbeit nachzugehen. Mit dem Projekt soll auch Arbeitskräften im ländlichen Umfeld ein Zugang zu dem aufgrund der Stärke des Wirtschaftsstandort bestehenden Arbeitsmarkt für IT-Unternehmen ermöglicht werden. Es gilt daher, die mit der Digitalisierung verbundenen Chancen für Frauen im ländlichen Raum zu nutzen, indem digitale Initiativen das ländliche Umfeld einbezogen werden und weshalb die Auswahl geeigneter Projekte in Kooperation mit der Abteilung Land- und Forstwirtschaft (Referat LEADER) erfolgt. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen zur aktiven Inklusion und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Maßnahmen für am Arbeitsmarkt benachteiligte und/oder ausgeschlossene Personen. Dabei werden Projekte durch Calls bzw. nach dem Bundesvergabegesetz ausgeschrieben. Förderbar in Oberösterreich sind Maßnahmen der Investitionspriorität 2 des operationellen Programms, wie beispielsweise: Stabilisierung marginalisierter Gruppen durch Beratung, Betreuung, Qualifizierung und Beschäftigung Zielgruppenangepasste Beschäftigungsprojekte Angebote für ausgegrenzte Jugendliche und junge Erwachsene Sensibilisierung und Unterstützung formal gering qualifizierter Erwerbstätiger bei berufsbezogener Weiterbildung Gem. Sonderrichtlinie des BMASGK kommen als Förderungswerber Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts (ausgenommen Bund und Länder) in Betracht.
Tiroler Innovationsförderung
Tirol
Im Rahmen der Innovationsförderung werden Initiativprojekte, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, Kooperationsprojekte sowie Begleitmaßnahmen zur Förderung betrieblichen Innovationsmanagements (InnovationsassistenIn) unterstützt. Beim Initiativprojekt werden Kosten gefördert, welche im Zusammenhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklung stehen sowie die Entwicklung und Anbahnung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben. Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden Projekte gefördert, welche zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen. Beim Förderschwerpunkt der Kooperationsprojekte werden Projekte gefördert, welche zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie zu einer Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen im Zuge der Entwicklung führen. Beim Programm InnovationsassistentIn werden Personal- und Qualifizierungskosten eines/einer neu einzustellenden InnovationsassistentenIn gefördert.
Top!Job
Steiermark
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen und deren ArbeitnehmerInnen fit für die aktuellen Herausforderungen in der modernen Arbeitswelt zu machen, die der digitale Wandel, aber auch aktuelle Entwicklungen mit sich bringen. Arbeitsbedingungen für ArbeitnehmerInnen sollen attraktiv gestaltet werden, und die Chancen der Digitalisierung für die Arbeitswelt sollen genutzt werden. Die Förderung wird über zwei Module abgewickelt: Modul XS: Unterstützung von Projekten, die durch schnell umsetzbare Maßnahmen die Akquise von neuen MitarbeiterInnen und die Schaffung einer attraktiven Arbeitsumgebung für bestehende MitarbeiterInnen sowie Lehrlinge zum Ziel haben. Die Digitalisierung steht hierbei. Die Höhe der Förderung beträgt 70 % der anrechenbaren Kosten, maximal jedoch € 3.000,-. Das Mindestprojektvolumen beträgt € 1.000,-. Modul XL: Unterstützung von Projekten, die auf Basis einer fundierten Analyse der IST-Situation eine strategische Neuausrichtung der Personalentwicklung bewirken, mit dem Ziel eine attraktive Arbeitsumgebung für bestehende sowie neue MitarbeiterInnen zu schaffen. Dabei sollen organisatorische Prozesse und unternehmerische Strukturen überarbeitet und nachhaltig für die digitale Zukunft ausgerichtet werden, internes Know-How aufgebaut werden, sowie eine pilothafte Umsetzung von Maßnahmen erfolgen. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der anrechenbaren Kosten, maximal jedoch € 25.000,-. Das Mindestprojektvolumen beträgt € 5.000,-. Die Förderung wird in Kooperation mit der Arbeiterkammer Steiermark durchgeführt. Die Förderungsabwicklung erfolgt über die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG).