Inklusionsbonus für Lehrlinge
Österreich
Der Inklusionsbonus unterstützt Betriebe bei der Aufnahme von Lehrlingen mit Behindertenpass für die gesamte Dauer der Lehrzeit bzw. der verlängerten Lehrzeit. Der Inklusionsbonus für Lehrlinge wird monatlich in der Höhe der für das jeweilige Kalenderjahr gültigen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG bemessen.