Erstbevorratung mit Tabakerzeugnissen von Tabakfachgeschäften
Österreich
Der Beirat des Solidaritäts- und Strukturfonds kann neu bestellten Inhabern mit Behinderung von Tabakfachgeschäften, deren Tabakwarenumsatz unter dem Bundesdurchschnitt, liegt als Förderung für die Erstbevorratung der Tabaktrafik mit Tabakerzeugnissen mit Beschluss einen Zuschuss aus Mitteln des Solidaritäts- und Strukturfonds gewähren. Für die Erstbevorratung der Tabaktrafik mit Tabakerzeugnissen dürfen Zuschüsse bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro gewährt werden. Die angeführten Beträge sind ohne Umsatzsteuer zu verstehen.