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Förderungen zum Thema Wasser

EGFL 2023-2027: Obst und Gemüse
Österreich
Im Sektorprogramm für Obst und Gemüse werden operationelle Programme unterstützt, welche von Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen umgesetzt werden. Folgende Maßnahmen werden angeboten: 47-01 - Verbesserung der Produktionsplanung und Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage 47-02 - Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität 47-07 - Bündelung des Angebots 47-08 - Forschung und Entwicklung im Sektor Obst und Gemüse 47-11 – Bodenerhaltung 47-12 - Erhalt oder Förderung der Artenvielfalt (Biodiversität) sowie Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen zur Begünstigung von Biodiversität 47-13 - Energieeinsparung (inkl. Abwärmenutzung), Steigerung der Energieeffizienz sowie Investitionen in alternative Energien 47-14 - Verbesserung der Resilienz gegenüber Schädlingen und Pflanzenkrankheiten 47-15 - Verbesserung der Nutzung von und der Bewirtschaftung mit Wasser 47-16 - Verringerung des Pestizideinsatzes 47-17 - Verringerung des Abfallaufkommens sowie Verbesserung der Abfallbewirtschaftung 47-19 - Verringerung von Emissionen 47-26 - Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen 47-20 - Beratungsdienste und technische Hilfe im Umweltbereich 47-21 - Beratungen, Schulungen und Austausch von bewährten Verfahren 47-09 - Ökologische/biologische Erzeugung 47-10 - Integrierter Landbau 47-18 - Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Transports sowie der Lagerung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-04 - Verbesserung der Vermarktung 47-05 - Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-06 - Förderung des Absatzes von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-03 - Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen 47-22 - Wiederbepflanzung von Obstplantagen nach obligatorischer Rodung 47-23 - Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung 47-24 - Ernteversicherung 47-25 - Krisenkommunikation
Förderungen des Oberösterreichischen Landschaftsentwicklungsfonds
Oberösterreich
Der Oö. Landschaftsfonds leistet Beiträge zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung natürlicher und durch Bewirtschaftung entstandener Lebensräume für Pflanzen und Tiere, sowie der Lebensgrundlagen für Menschen. Ebenso werden dadurch die Lebensverhältnisse im ländlichen Raum verbessert. Zu den langfristigen Zielen des OÖ. Landschaftsfonds zählen: Die Sicherung und Entwicklung von ökologisch wertvollen Land- und Wasserflächen zur Ergänzung des Biotopverbunds, zur Verbesserung der Gewässerstruktur und des Hochwasserschutzes, insbesondere durch Uferrandstreifen und Überflutungsflächen. Die Unterstützung bei der Umsetzung überregionaler und regionaler Planungen und Projekte, die mit den Zielen des Oö. Landschaftsfonds übereinstimmen und Synergien mit anderen Projektpartnerinnen/Projektpartnern erzeugen (z.B. Biotopverbundsysteme, Wildtierkorridore, Bewirtschaftungspläne für Flussgebiete, Projekte im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen,...) Schaffung und Erweiterung von Pufferstreifen zwischen ökologisch wertvollen Flächen und landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteten Flächen. Professionelles Flächenmanagement und fachgerechte Beratung von Eigentümerinnen/Eigentümern und Bewirtschafterinnen/Bewirtschaftern von ökologisch wertvollen Flächen hinsichtlich Pflege und Bewirtschaftung (z.B. ökologische Ausgleichsflächen im Zuge von Straßenneubauten, Ökoflächen aus Flurneuordnungsverfahren, Uferrandstreifen und Überflutungsflächen).
Förderungen für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft-Abwasserentsorgung
Oberösterreich
Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung, Verbesserung und Reinvestition von öffentlichen Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen zur Sicherstellung eines wirksamen Gewässerschutzes sowie einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Abwasserentsorgung. Insbesondere die Errichtung und Reinvestition von Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen; Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen von Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen; Einrichtungen zur Erzeugung und Nutzung von Energie oder Wärme aus erneuerbaren Quellen im Ausmaß des Eigenbedarfs der Abwasserentsorgungs- oder Schlammbehandlungsanlage (zB Faulgasnutzung, Photovoltaikanlagen); Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen; Maßnahmen zur Verringerung von Methan- und Lachgasemissionen; Abwasserwärmenutzung; Maßnahmen der interkommunalen Zusammenarbeit der Abwasserentsorgung und Schlammbehandlung; die Erstellung eines digitalen Leistungsinformationssystems (LIS) für Abwasserableitungsanlagen auf Grundlage einer aktuellen Leitungszustandserhebung; Maßnahmen zu Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion von Abwasserentsorgungs- oder Schlammbehandlungsanlagen nach Naturkatastrophen; Einstiegsteilnahmegebühren am Abwasserbenchmarking des ÖWAV Anpassungen an den Stand der Technik, wenn diese aufgrund gestiegener abwasserrechtlicher Erfordernisse notwendig ist. Errichtung, Reinvestition und Anpassung von Kläranlagen an den Stand der Technik sowie von Regenbecken; Anpassung von Mischwasserentlastungsbauwerke inkl. Kanalnetzbewirtschaftung; Maßnahmen im Zusammenhang Umstellung Mischsystem auf Trennsysteme; Maßnahmen zur lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung; Reinvestition von Seedruckleitungen; zugehörige Planungs- und Bauaufsichtsleistungen. Einreichen können Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaften oder im Auftrag der Gemeinde tätige natürliche und juristische Personen in mehrheitlich öffentlichem Eigentum; Natürliche oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Anlagen zur Abwasserentsorgung für den eigenen Bedarf errichten oder in diese reinvestieren. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.
Förderungen für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft-Wasserversorgung
Oberösterreich
Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung, Verbesserung und Reinvestition von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen zur langfristigen Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, nachhaltigen und klimafitten Trinkwasserversorgung der Bevölkerung. Insbesondere die Ersterrichtung von, sowie Reinvestition in Anlagen zur - Wasserfassung (Brunnen, Quellen), - Wasserspeicherung (Hoch-/Tiefbehälter), - Wasserverteilung (Trinkwasserleitungen) und - Wasseraufbereitung Versorgungssicherheit (zB Verbundleitungen, Ringschlüsse, zweites Standbein); Ankauf von Grundstücken für Trinkwasserschutzgebiete; die Erstellung eines digitalen Leitungsinformationssystems; Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes, Einrichtungen zur Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Ausmaß des Eigenbedarfes der Wasserversorgungsanlage (z.B. Photovoltaikanlagen); Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Wasserversorgungsanlagen; Maßnahmen der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Wasserversorgung; Maßnahmen zur Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion von Wasserversorgungsanlagen nach Naturkatastrophen; Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes (TWVK) (bis 31.12.2028); Durchführung eines „Gemeindeprozess: Zukunft Trinkwasserversorgung“; Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im Hinblick auf sich ändernde Gegebenheiten durch die Folgen des Klimawandels: - Maßnahmen in Zusammenhang mit der Wassergewinnung (inkl. 2. Standbein; z.B. Neuerrichtung oder Anpassung von Brunnen/Quellen samt Standorterkundungen, Erkundungsbohrungen, erforderliche Aufbereitung, u.ä.) - Verbindungsleitungen zwischen öffentlichen Wasserversorgungsanlagen - Erschließung von Objekten mit bestehender Einzel- oder Gemeinschaftswasserversorgungsanlage durch einen öffentlichen Versorger - Bauliche Maßnahmen in Zusammenhang mit der Durchführung von Wasserverlustanalysen Maßnahmen zur maßgeblichen Erhöhung der Trinkwasserversorgungssicherheit in besonders strukturschwachen Bereichen; Anschlussleitungen mit mehr als 100 lfm Länge; Einstiegsteilnahmegebühren am Trinkwasserbenchmarking der ÖVGW; zugehörige Planungs- und Bauaufsichtsleistungen. Einreichen können Gemeinden, Wasserverbände und Wassergenossenschaften Alpine Vereine Natürliche und juristische Personen, die eine Anschlussleitung mit mehr als 100 lfm Länge an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage errichten oder in diese reinvestieren Einzelwasserversorgungsanlagen in Extremlage errichten oder in diese reinvestieren