Förderungen für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft-Abwasserentsorgung Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung, Verbesserung und Reinvestition von öffentlichen Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen zur Sicherstellung eines wirksamen Gewässerschutzes sowie einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Abwasserentsorgung.

Insbesondere

  • die Errichtung und Reinvestition von Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen;
  • Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen von Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen;
    • Einrichtungen zur Erzeugung und Nutzung von Energie oder Wärme aus erneuerbaren Quellen im Ausmaß des Eigenbedarfs der Abwasserentsorgungs- oder Schlammbehandlungsanlage (zB Faulgasnutzung, Photovoltaikanlagen);
    • Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen;
    • Maßnahmen zur Verringerung von Methan- und Lachgasemissionen;
    • Abwasserwärmenutzung;
  • Maßnahmen der interkommunalen Zusammenarbeit der Abwasserentsorgung und Schlammbehandlung;
  • die Erstellung eines digitalen Leistungsinformationssystems (LIS) für Abwasserableitungsanlagen auf Grundlage einer aktuellen Leitungszustandserhebung;
  • Maßnahmen zu Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion von Abwasserentsorgungs- oder Schlammbehandlungsanlagen nach Naturkatastrophen;
  • Einstiegsteilnahmegebühren am Abwasserbenchmarking des ÖWAV
  • Anpassungen an den Stand der Technik, wenn diese aufgrund gestiegener abwasserrechtlicher Erfordernisse notwendig ist.
    • Errichtung, Reinvestition und Anpassung von Kläranlagen an den Stand der Technik sowie von Regenbecken;
    • Anpassung von Mischwasserentlastungsbauwerke inkl. Kanalnetzbewirtschaftung;
  • Maßnahmen im Zusammenhang Umstellung Mischsystem auf Trennsysteme;
  • Maßnahmen zur lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung;
  • Reinvestition von Seedruckleitungen;
  • zugehörige Planungs- und Bauaufsichtsleistungen.

Einreichen können

  • Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaften oder im Auftrag der Gemeinde tätige natürliche und juristische Personen in mehrheitlich öffentlichem Eigentum;
  • Natürliche oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Anlagen zur Abwasserentsorgung für den eigenen Bedarf errichten oder in diese reinvestieren.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wasserwirtschaft
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
+43 732 7720-12482
ta.ww.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Detailinformationen siehe LINK zur Homepage des Landes Oberösterreich.

Detailinformationen siehe LINK zur Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.

Der Antrag ist kostenlos mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Wasserwirtschaft zu richten. Landesförderungen werden nach Prüfung der vollständig eingereichten Endabrechnungsunterlagen von der Landesstelle ausbezahlt.

Den Organen oder Beauftragten des Landes ist Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen und die Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten und sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen bzw. durch geeignete Auskunftspersonen erteilen zu lassen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF.

Landesförderungsrichtlinien für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft idgF

Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1022037

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