Förderungen für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft-Wasserversorgung
Oberösterreich
Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung, Verbesserung und Reinvestition von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen zur langfristigen Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, nachhaltigen und klimafitten Trinkwasserversorgung der Bevölkerung. Insbesondere die Ersterrichtung von, sowie Reinvestition in Anlagen zur - Wasserfassung (Brunnen, Quellen), - Wasserspeicherung (Hoch-/Tiefbehälter), - Wasserverteilung (Trinkwasserleitungen) und - Wasseraufbereitung Versorgungssicherheit (zB Verbundleitungen, Ringschlüsse, zweites Standbein); Ankauf von Grundstücken für Trinkwasserschutzgebiete; die Erstellung eines digitalen Leitungsinformationssystems; Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes, Einrichtungen zur Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Ausmaß des Eigenbedarfes der Wasserversorgungsanlage (z.B. Photovoltaikanlagen); Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Wasserversorgungsanlagen; Maßnahmen der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Wasserversorgung; Maßnahmen zur Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion von Wasserversorgungsanlagen nach Naturkatastrophen; Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes (TWVK) (bis 31.12.2028); Durchführung eines „Gemeindeprozess: Zukunft Trinkwasserversorgung“; Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im Hinblick auf sich ändernde Gegebenheiten durch die Folgen des Klimawandels: - Maßnahmen in Zusammenhang mit der Wassergewinnung (inkl. 2. Standbein; z.B. Neuerrichtung oder Anpassung von Brunnen/Quellen samt Standorterkundungen, Erkundungsbohrungen, erforderliche Aufbereitung, u.ä.) - Verbindungsleitungen zwischen öffentlichen Wasserversorgungsanlagen - Erschließung von Objekten mit bestehender Einzel- oder Gemeinschaftswasserversorgungsanlage durch einen öffentlichen Versorger - Bauliche Maßnahmen in Zusammenhang mit der Durchführung von Wasserverlustanalysen Maßnahmen zur maßgeblichen Erhöhung der Trinkwasserversorgungssicherheit in besonders strukturschwachen Bereichen; Anschlussleitungen mit mehr als 100 lfm Länge; Einstiegsteilnahmegebühren am Trinkwasserbenchmarking der ÖVGW; zugehörige Planungs- und Bauaufsichtsleistungen. Einreichen können Gemeinden, Wasserverbände und Wassergenossenschaften Alpine Vereine Natürliche und juristische Personen, die eine Anschlussleitung mit mehr als 100 lfm Länge an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage errichten oder in diese reinvestieren Einzelwasserversorgungsanlagen in Extremlage errichten oder in diese reinvestieren