Förderungen für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft-Wasserversorgung Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung, Verbesserung und Reinvestition von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen zur langfristigen Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, nachhaltigen und klimafitten Trinkwasserversorgung der Bevölkerung.

Insbesondere

  • die Ersterrichtung von, sowie Reinvestition in Anlagen zur

- Wasserfassung (Brunnen, Quellen),

- Wasserspeicherung (Hoch-/Tiefbehälter),

- Wasserverteilung (Trinkwasserleitungen) und

- Wasseraufbereitung

  • Versorgungssicherheit (zB Verbundleitungen, Ringschlüsse, zweites Standbein);
  • Ankauf von Grundstücken für Trinkwasserschutzgebiete;
  • die Erstellung eines digitalen Leitungsinformationssystems;
  • Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes,
  • Einrichtungen zur Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Ausmaß des Eigenbedarfes der Wasserversorgungsanlage (z.B. Photovoltaikanlagen);
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Wasserversorgungsanlagen;
  • Maßnahmen der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Wasserversorgung;
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion von Wasserversorgungsanlagen nach Naturkatastrophen; 
  • Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes (TWVK) (bis 31.12.2028); 
  • Durchführung eines „Gemeindeprozess: Zukunft Trinkwasserversorgung“;
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im Hinblick auf sich ändernde Gegebenheiten durch die Folgen des Klimawandels:

- Maßnahmen in Zusammenhang mit der Wassergewinnung (inkl. 2. Standbein; z.B. Neuerrichtung oder Anpassung von Brunnen/Quellen samt Standorterkundungen, Erkundungsbohrungen, erforderliche Aufbereitung, u.ä.)

- Verbindungsleitungen zwischen öffentlichen Wasserversorgungsanlagen

- Erschließung von Objekten mit bestehender Einzel- oder Gemeinschaftswasserversorgungsanlage durch einen öffentlichen Versorger

- Bauliche Maßnahmen in Zusammenhang mit der Durchführung von Wasserverlustanalysen

  • Maßnahmen zur maßgeblichen Erhöhung der Trinkwasserversorgungssicherheit in besonders strukturschwachen Bereichen;
  • Anschlussleitungen mit mehr als 100 lfm Länge;
  • Einstiegsteilnahmegebühren am Trinkwasserbenchmarking der ÖVGW;
  • zugehörige Planungs- und Bauaufsichtsleistungen.

Einreichen können

  • Gemeinden, Wasserverbände und Wassergenossenschaften
  • Alpine Vereine
  • Natürliche und juristische Personen, die
    • eine Anschlussleitung mit mehr als 100 lfm Länge an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage errichten oder in diese reinvestieren
    • Einzelwasserversorgungsanlagen in Extremlage errichten oder in diese reinvestieren

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wasserwirtschaft
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
+43 732 7720-12482
ta.ww.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Detailinformationen siehe LINK zur Homepage des Landes Oberösterreich.

Detailinformationen siehe LINK zur Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.

Der Antrag ist kostenlos mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Wasserwirtschaft zu richten. Landesförderungen werden nach Prüfung der vollständig eingereichten Endabrechnungsunterlagen von der Landesstelle ausbezahlt.

Den Organen oder Beauftragten des Landes ist Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen und die Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten und sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen bzw. durch geeignete Auskunftspersonen erteilen zu lassen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF.

Landesförderungsrichtlinien für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft idgF

Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1021989

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