Förderungen Wasserversorgungsanlagen mit artesischen Brunnen
Oberösterreich
Förderungsmöglichkeiten bei der Neuerrichtung von artesischen Brunnenanlagen in Streulage sowie der Verschließung von nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden artesischen Brunnenanlagen. Einreichen können Physische und juristische Personen, die Eigentümer einer artesischen Brunnenanlage in Streulage (Einzellage) entsprechend Trinkwasserversorgungskonzept der Gemeinde sind, wenn sie einen artesischen Brunnen errichten oder sanieren. Gemeinden und Wassergenossenschaften, die artesische (private) Brunnenanlagen verschließen, wenn die bislang dadurch versorgten Objekte in ihre öffentliche Anlage eingebunden werden.