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Förderungen zum Thema Erneuerbare Energien, Energieeffizienz

Förderungen Umwelt- und Energieberatung
Oberösterreich
Die Förderung der Umwelt- und Energieberatung kann von sämtlichen Unternehmen, insbesondere von Gewerbebetrieben bzw. sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen, Vereinen, konfessionellen und sozialen Einrichtungen sowie Gemeinden beantragt werden. Im Rahmen der betrieblichen Umweltoffensive (BUO) bietet das Land Oberösterreich gemeinsam mit seinen Partnern, wie z.B. dem O.Ö. Energiesparverband und dem Klimabündnis OÖ, geförderte Beratungsleistungen für Betriebe und öffentliche Einrichtungen in Oberösterreich an. Vom O.Ö. Energiesparverband wird zum Thema Energie beraten: Die Förderwerber erhalten produktunabhängige Informationen bei allen Energiefragen rund um Firmengebäude, Heizung, Prozessoptimierung und Energieförderung. Das Klimabündnis Oberösterreich berät zu den Themen Klimaschutz, Mobilität, Umwelt, Nachhaltigkeitsmanagement und Umweltzeichen. Dazu werden in den einzelnen Bereichen verschiedene Schwerpunkte gesetzt. a) Im Bereich Klimaschutz sind Energie- und Klimacheck aller wichtigen Betriebsbereiche, Ermittlung von Einsparpotential und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten sowie öffentlichkeitswirksame Auszeichnung und Präsentation der Betriebe die wesentlichen Eckpunkte. b) Im Bereich Mobilität soll die Beratung die Betriebe dabei unterstützen, Transportvorgänge im Hinblick auf Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen zu optimieren. Dabei können sowohl innerbetriebliche Transporte als auch Güter- oder Personentransporte und die MitarbeiterInnenmobilität betrachtet werden. c) Im Bereich Umwelt-Nachhaltigkeitsmanagement werden die Betriebe bei der Einführung eines Umweltmanagements oder bei der Zusammenführung von Umweltmanagement mit Sicherheits- oder Qualitätsmanagement unterstützt. d) Im Bereich Umweltzeichen erhalten Betriebe und öffentliche Einrichtungen Beratungsleistungen, die ihnen bei der Erreichung des Österreichischen Umweltzeichens helfen sollen. Das Österreichische Umweltzeichen ist das offizielle staatliche Qualitätssiegel, welches Betrieben und öffentliche Einrichtungen für ihr besonderes Engagement in den Bereichen umweltorientiertes Handeln, Gesundheitsförderung, Umweltbildung und Förderung eines sozialen Schul- und Arbeitsklimas verliehen wird. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.
Förderung für den Austausch fossiler Heizanlagen
Kärnten
Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fern-wärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben oder übersteigen die Kosten des Anschlusses an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme jene eines Umstieges auf eine Holzzentralheizung um mehr als 30%, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Scheit-holz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert. Zusätzlich wird bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Bruttokollektorfläche) ein Solarbonus gewährt. Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses im Ausmaß von max. 35 % der förderbaren Sanierungskosten für energieeffiziente Heizungsanlagen, höchstens in Höhe von € 6.000 je Wohnung. Zusätzlich wird bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Bruttokollektorfläche) ein Solarbonus in Höhe von € 1.500 gewährt. Für die Kombination der Bundesförderung mit der Landesförderung im Sinne dieser Richtlinie gilt ein maximaler Förderhöchstsatz von 85 % der förderbaren Sanierungskosten. Bei Überschreitung des Förderhöchstsatzes erfolgt eine aliquote Kürzung der Landesförderung (Heizungstausch und Solarbonus).