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Förderungen zum Thema Erneuerbare Energien, Energieeffizienz

Tirol 2050 energieautonom
Tirol
Das Land Tirol fördert Programme und Maßnahmen zur Reduktion beziehungsweise Effizienzsteigerung des Energieeinsatzes bei Gebäuden. Im Rahmen der Sanierungsoffensive des Landes soll die Sanierungsrate von zwei auf drei Prozent angehoben sowie eine Halbierung des Energiebedarfs von Gebäuden erreicht werden. In Ergänzung zu den Fördermaßnahmen im Rahmen der Wohnbauförderung bzw. Wohnhaussanierung fördert das Land Tirol das Energieeffizienzprogramm der Energie Tirol. Das Energieeffizienzprogramm der Energie Tirol beinhaltet umfangreiche Beratungsaktivitäten für Bauherrn. Um das angestrebte Ziel bei sanierten Gebäuden zu erreichen, müssen Sanierungsmaßnahmen mit der notwendigen energetischen Qualität bei gleichzeitig höchster Ausführungsqualität durchgeführt werden. Einen Schwerpunkt des Energieeffizienzprogramms der Energie Tirol bildet die technische Begleitung der Sanierungsoffensive. Die Energie Tirol informiert Bauherrn durch Schwerpunktberatungen, im Rahmen von Seminaren und bei persönlichen Beratungsgesprächen. Bei der Tiroler Frühjahrsmesse betreut die Energie Tirol einen Stand, um Bauherrn gezielt informieren zu können. Dieses Beratungsangebot wird unterstützt durch Informationskampagnen, Broschüren und Öffentlichkeitsarbeit. Energie Tirol betreut im Rahmen des Energieeffizienzprogramms e5 Gemeinden, die durch ihre Aktivitäten und Leitprojekte Vorbildcharakter für Private und Gemeinden haben. "Ja zu Solar" und "Komfortlüftung" sind weitere Schwerpunkte der Energie Tirol, in welchen Bauherrn kompetente Information zu Photovoltaikanlagen, Solarthermie (Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung sowie zur Unterstützung der Heizung), kontrollierte Wohnraumlüftung (Passivhäuser) angeboten wird. Für Schulen wurde das Projekt "Die Energiewende-Schulinitiative Tirol" gestartet, um in Zusammenarbeit mit Schulen bei Kindern, Lehrern sowie auch Schulerhaltern Interesse für das Thema Energie und den verantwortungsvollen Umgang mit dieser Ressource zu wecken.
Umweltförderung - Erneuerbare Energieträger - KPC
Burgenland
Gefördert wird: Der Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von klimafreundlicher oder hocheffizienter Fernwärme zur Versorgung Dritter mit mindestens zehn externen Abnehmern oder Abnehmerinnen und einem jährlichen Wärmeverkauf von mindestens 800 MWh nach der eingereichten Ausbaustufe sowie Abwärmetransportleitungen. Kälteverteilnetze zur Versorgung Dritter mit Kälte ausschließlich in Gebieten, in denen noch keine Möglichkeit zum Anschluss an eine Fernwärme- beziehungsweise Fernkälteversorgung besteht. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen und beträgt bis zu 45 % der beihilfefähigen Investitionskosten. Förderanträge können von allen Betrieben, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereinen oder konfessionellen Einrichtungen eingereicht werden. 1.1. Gefördert wird die Neuerrichtung von Wärmeverteilnetzen und Wärmespeichern in Gebieten ohne bestehendes Fernwärmenetz zur Versorgung von mindestens zehn externen Abnehmern oder Abnehmerinnen mit einem jährlichen Wärmeverkauf von insgesamt mindestens 800 MWh im Gesamtnetz sowie die Erweiterung bestehender Fernwärmenetze. Gefördert werden die mit der Planung, Anschaffung, Errichtung, Montage und Inbetriebnahme für die erneuerbare Wärmeerzeugungsanlage verbundenen Investitionskosten für das Projekt (beihilfefähige Investitionskosten). Das sind beispielsweise die Kosten für: -Neuerrichtung von Hoch-, Niedertemperatur, oder Energienetzen -Grabungsarbeiten und Fernwärmeleitungen -Wärmeübergabestationen -Pufferspeicher -MSR-Technik -Kosten des Qualitätsmanagements -Planungskosten (bis maximal 10 % der materiellen Investitionskosten) Die umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens 30.000 Euro betragen. Kosten für fossile Anlagen und Ausrüstungen sind nicht förderungsfähig. 2.1. Gefördert wird der Neu- und Ausbau von Fernkältesystemen und Kältespeichern in Gebieten ohne bestehendes Fernkältenetz. Gefördert werden die mit der Planung, Anschaffung, Errichtung, Montage und Inbetriebnahme für das Kälteverteilnetz verbundenen Investitionskosten für das Projekt (beihilfefähige Investitionskosten). Das sind beispielsweise die Kosten für: -Grabungsarbeiten und Fernkälteleitungen -Übergabestation im Eigentum der förderungswerbenden Person -notwendige Adaptionen im Verteilnetz und Netzhydraulik -Netzrelevante Adaptionen in Kältezentrale (Regelungstechnik, Pumpen, et cetera) -Kältespeicher -Immaterielle Kosten (bis maximal 10 % der materiellen Investitionskosten) Die umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens 100.000 Euro betragen. Kosten für fossile Anlagen und Ausrüstungen sind nicht förderungsfähig.
Umweltförderung - Kesseltausch 2026
Österreich
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Elektrospeicherofen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist der Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah- /Fernwärmenetz aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert. Die fehlende wirtschaftliche Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn die Investitionskosten für das klimafreundliche Alternativsystem (das heißt Wärmepumpe, Holzheizung) zumindest 25 % unter den Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses liegen. Diese Förderung kann österreichweit für Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, und auch für Maßnahmen im mehrgeschoßigen Wohnbau, sowie in Reihenhausanlagen, beantragt werden. Im mehrgeschoßigen Wohnbau wird der Austausch einer dezentralen, fossilen Heizung in einer Einzelwohnung durch den Anschluss an ein bestehendes, klimafreundliches Zentralheizungssystem gefördert. Weiters kann der Tausch einer fossilen Einzelheizung in einer Wohneinheit gegen eine klimafreundliche Anlage, die nicht das Gesamtgebäude versorgt, gefördert werden. Alle Informationen zum Förderungsprogramm Sanierungsoffensive 2026 - Kesseltausch gibt es hier: Sanierungsoffensive